Frankreich verschärft Einreiseregeln für Deutsche im Moselraum

Collage: Grenze zwischen Frankreich und Deutschland
Collage: Grenze zwischen Frankreich und Deutschland

Wegen der Häufung hoch ansteckender Coronavirus-Varianten im Moselraum verschärft Frankreich die Einreiseregeln für viele deutsche Grenzgänger: Für nicht beruflich bedingte Fahrten in den französischen Verwaltungsbezirk Moselle ist ab März ein negativer PCR-Test Pflicht, wie die Regierung in Paris am Donnerstag mitteilte. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sprach sich für ähnliche Maßnahmen von deutscher Seite aus. Grenzkontrollen stehen nach Angaben von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) derzeit aber nicht auf der Tagesordnung. 

In dem französischen Grenzgebiet zum Saarland und zu Rheinland-Pfalz breitet sich vor allem die südafrikanische Corona-Variante stark aus. Hans sagte im ARD-Mittagsmagazin zu der Entscheidung Frankreichs: „Auch von deutscher Seite muss es ähnlich wirkende Maßnahmen geben.“ Grenzkontrollen solle es aber nicht geben, betonte er. „Wir kontrollieren im Hinterland, ob die Maßnahmen eingehalten werden, aber nicht an der Grenze.“ 

„Grenzkontrollen stehen zurzeit nicht auf der Tagesordnung“, sagte auch Merkel beim EU-Gipfel in Brüssel. Die Region Moselle suche mit dem Saarland und Rheinland-Pfalz „ganz bewusst Absprachen“. Über eine mögliche Einstufung des französischen Verwaltungsbezirks werde der Krisenstab der Bundesregierung beraten. „Dem kann und will ich nicht vorgreifen“, sagte Merkel.

Bisher können viele Bürger des Saarlands oder aus Rheinland-Pfalz im französischen Grenzgebiet einkaufen oder Verwandte und Freunde besuchen, ohne bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorzulegen. Ab dem 1. März ist dafür im Verwaltungsbezirk Moselle ein negativer PCR-Test Pflicht, der weniger als 72 Stunden alt sein muss, wie es in der französischen Erklärung heißt.

Frankreich beruft sich auf Absprachen mit Deutschland. Oberstes Ziel beider Länder ist es demnach, „dass Grenzpendler ihre berufliche Tätigkeit weiter ausüben können“. Pendler aus Luxemburg sind von der Neuregelung nicht betroffen, wie es aus dem französischen Europaministerium hieß.

Deutschland und Frankreich hatten diese Woche eine hochrangige Taskforce eingesetzt, um neue Grenzschließungen zu vermeiden. Die Abriegelung vieler Grenzübergänge zwischen beiden Ländern zu Beginn der Pandemie hatte im Frühjahr 2020 für massiven Unmut gesorgt.

Im französischen Verwaltungsbezirk Moselle geht nach Medienberichten inzwischen gut jede zweite Neuansteckung auf die südafrikanische Variante zurück. Zudem infizieren sich dort viel mehr Menschen als auf deutscher Seite: Die Inzidenz im Département Moselle ist laut der regionalen Gesundheitsbehörde auf mehr als 300 pro 100.000 Einwohner gestiegen – das Sechsfache des Alarmwerts von 50.

Nach französischen Angaben vereinbarte die Regierung zudem mit Deutschland wöchentliche Corona-Tests für Berufspendler im Grenzgebiet. Zudem könnten deutsch-französische Polizei-Patrouillen verstärkt werden, teilten das Gesundheits- und Europaministerium in Paris mit.

Der Ko-Vorsitzende der deutsch-französischen Parlamentarier-Versammlung, Andreas Jung (CDU), begrüßte das Vorgehen: „Die heute von Frankreich verkündeten Maßnahmen sind ein erstes Ergebnis der engen deutsch-französischen Abstimmung“, erklärte er. „Tests sind der Weg, die Grenzen offen zu halten.“

Von Deutschen, die nicht im Grenzgebiet leben, verlangt Frankreich schon jetzt einen negativen PCR-Test als Voraussetzung für die Einreise. Eine Ausnahme gibt es für beruflich zwingende Fahrten. Zudem müssen Einreisende eine eidesstattliche Versicherung vorlegen, dass sie keine Corona-Symptome haben. Deutschland stuft Frankreich seinerseits als „Risikogebiet“ ein, es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.

Die europäischen Staats- und Regierungschefs sprachen sich nach ihrer Videokonferenz am Donnerstagnachmittag weiter für Reisebeschränkungen aus. „Nicht unbedingt notwendige Reisen müssen eingeschränkt werden“, hieß es in der Gipfelerklärung. Die Mitgliedstaaten könnten dies gemäß früherer Vereinbarung anordnen, solange die Vorgaben verhältnismäßig und nicht diskriminierend seien.

Die EU-Kommission hatte Deutschland diese Woche wegen der Grenzkontrollen zu Tschechien und dem österreichischen Bundesland Tirol kritisiert. Auch in Tirol breitete sich die südafrikanische Corona-Variante zuletzt stark aus.

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