Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist nach eigenem Ermessen auch für die von Israel besetzten palästinensischen Gebiete zuständig. Die Richter hätten entschieden, dass die Jurisdiktion des Gerichtshofs sich auf die von Israel seit 1967 besetzten Gebiete, nämlich den Gazastreifen, das Westjordanland und Ost-Jerusalem erstrecke, teilte des Gericht in Den Haag am Freitag mit. Israel ist keine Vertragspartei des Gerichtshofs.
Die Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda, hatte die Richter um eine rechtliche Einschätzung gebeten, ob das Gericht in diesen Gebieten zuständig sei. Nach einer fünfjährigen Vorermittlung hatte sie ausführliche Ermittlungen gefordert. Der 2002 gegründete IStGH ebnet mit seiner Entscheidung nun den Weg zu solchen Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen in den palästinensischen Gebieten.
Die Entscheidung betrifft laut der Begründung der Richter ausdrücklich nicht die Frage der „Staatlichkeit“ Palästinas oder etwaige Grenzstreitigkeiten. Als Vertragsstaat solle Palästina aber entsprechend dem „Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung“ behandelt werden.
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu nannte das Gericht eine „politische Institution“. Die USA äußerten „ernste Bedenken“ wegen der Entscheidung. Der palästinensische Ministerpräsident Mohammed Schtajjeh begrüßte die Entscheidung dagegen als „Sieg des Rechts“.