Jobcenter zahlt für Jugendweihe

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Symbolbild: Eine Agentur für Arbeit in Deutschland

Jugendliche aus Hartz-IV-Familien können vom Jobcenter Geld für die Jugendweihe bekommen. Diese ist eine „kulturelle Aktivität“, für die Jugendliche Geld aus dem Teilhabepaket beanspruchen können, wie das Thüringer Landessozialgericht (LSG) in Erfurt in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil entschied. (Az: L 9 AS 322/19)

Der Kläger hatte 2017 an einer Jugendweiheveranstaltung teilgenommen. Der Veranstalter stellte hierfür 100 Euro in Rechnung. Hartz-IV-Empfängern wurde eine Ermäßigung von 30 Euro gewährt, dies nahm der Jugendliche aber nicht in Anspruch. Stattdessen beantragte er beim Jobcenter erfolglos Kostenübernahme für die vollen 100 Euro.

Wie schon das Sozialgericht Meiningen sprach ihm nun auch das LSG 60 Euro aus dem Teilhabepaket zu. Danach standen Kindern und Jugendlichen damals monatlich zehn, heute 15 Euro „für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ zu. Dies sind Freizeiten, Musikunterricht sowie andere „Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit“.

Die Jugendweihe sei eine hierzu „vergleichbare kulturelle Aktivität“, urteilte nun das LSG. Das gelte aber nur für die Kosten der Veranstaltung, nicht dagegen für Kleidung oder die Bewirtung von Gästen. Hier hatte der Jugendliche allerdings bereits 60 Euro ausgegeben. Das LSG nahm das gesamte Jahr in den Blick und sprach ihm die für 2017 nach dem damaligen Satz noch übrigen 60 Euro zu.

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