Kabinett beschließt Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts ans Internetzeitalter

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Das Kabinett hat am Mittwoch ein neues Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter beschlossen, das die umstrittenen Uploadfilter weitgehend überflüssig machen soll. Plattformen wie YouTube und Facebook sind damit künftig für alle von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte urheberrechtlich verantwortlich, wie das Bundesjustizministerium mitteilte, aus dessen Federführung das Gesetz stammt. Zugleich sollen Kreative und Verwerter „fair an den Gewinnen der Plattformen beteiligt werden“.

Um zu verhindern, dass auch legale Inhalte beim Hochladen blockiert werden, wird zudem die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu den Zwecken der Karikatur, der Parodie und des Pastiches erlaubt – das bezeichnet die Nachahmung eines bestimmten Stils. Vorgesehen ist zudem ein Presseverleger-Leistungsschutzrecht. Damit können Verlage die Online-Nutzung ihrer Veröffentlichungen etwa durch Suchmaschinen lizenzieren oder verbieten – allerdings mit Einschränkungen.

Mit dem Gesetz setzt die Regierung die EU-Urheberrechtsreform um, dafür hat Deutschland noch bis Anfang Juni dieses Jahres Zeit. Der Entwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Regierung an den Bundestag weitergeleitet.

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