Kabinett bringt neue Regeln für Nutzung von Drohnen auf den Weg

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Für die Nutzung von Drohnen in Deutschland werden die Regeln geändert. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums, um die Vorgaben an neues EU-Recht anzupassen. Vorgesehen sind einerseits strengere Bestimmungen, andererseits aber auch neue Ausnahmen.

Unter anderem sollen die Gebiete, in denen der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge untersagt ist, neu definiert werden. Zu den An- und Abflugbereichen von Flughäfen sollen Drohnen künftig fünf statt 1,5 Kilometer Abstand halten müssen – dafür aber seitlich der Start- und Landebahnen nur noch einen statt 1,5 Kilometer.

In bestimmten Gebieten wiederum soll ein regelmäßiger Drohneneinsatz grundsätzlich erlaubt sein. Laut Verkehrsministerium wird damit unter anderem der Transport von medizinischen Gütern erleichtert.

Auch für die mögliche künftige Nutzung von Flugtaxis werden Vorkehrungen getroffen: Die Drohnen der zulassungspflichtigen Kategorie – das sind besonders große und schwere Exemplare, mit denen beispielsweise Menschen transportiert werden können – werden den gleichen Anforderungen an Technik, Betrieb und Personal unterworfen wie die bemannte Luftfahrt. Zuständige Behörde wird dementsprechend das Luftfahrtbundesamt (LBA). 

Für Mitglieder von Luftsportverbänden will das Ministerium zugleich Ausnahmen von den neuen EU-Regeln schaffen, „da im Verbandsrahmen bereits heute eine gute Sicherheitskultur existiert“. So gebe es etwa regelmäßige Schulungen und Drohnen-Aufstiege erfolgten „grundsätzlich unter fachlicher Anleitung“.

Mit dem Entwurf sollen gleich mehrere Gesetze und Verordnungen geändert werden, darunter das Luftverkehrsgesetz und die Luftverkehrsordnung. Das Bundesverkehrsministerium hofft, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Bundestagswahl abschließen zu können.

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