Kind versteckt und missbraucht – BGH bestätigt Urteil gegen Stiefvater weitgehend

Bundesgerichtshof (über Nikolay Kazakov)
Bundesgerichtshof (über Nikolay Kazakov)

Ein Mann, der seine Stieftochter monatelang in der Wohnung versteckte und sexuell missbrauchte, muss ins Gefängnis. Das Urteil des Landgerichts Cottbus gegen ihn ist größtenteils rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Das zwölfjährige Mädchen war im Oktober 2017 von einem Arztbesuch nicht in seine Wohngruppe zurückgekehrt und erst nach Monaten bei Mutter und Stiefvater gefunden worden. (Az. 6 StR 326/20)

Das Paar hatte nach dem Verschwinden des Mädchens vorgegeben, nichts von seinem Verbleib zu wissen und es verzweifelt zu suchen. Eigentlich befand sich das Kind seit Jahren in der Obhut des Jugendschutzes. Als die Ermittler aber im März 2018 die Wohnung von Mutter und Stiefvater durchsuchten, fanden sie es dort.

Vor dem Landgericht Cottbus folgte ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs. Die Staatsanwaltschaft listete in der Anklageschrift mehr als 90 Vorwürfe auf. Verurteilt wurde der Stiefvater schließlich wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, die Mutter wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten Revision ein. Der BGH verwarf nun die Revision des Stiefvaters und auch die der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Mutter. Mit einem der Missbrauchsfälle, von denen der Mann freigesprochen worden war, muss sich das Landgericht aber noch einmal befassen. 

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