Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das landesweite Alkoholverbot für den öffentlichen Raum in Brandenburg gekippt. Das Infektionsschutzgesetz ermögliche ein Alkoholverbot lediglich „auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlichen Einrichtungen“, erklärte das Gericht am Freitag zur Urteilsbegründung. Die bisherige Regelung in Brandenburg sah ein ganztägiges Alkoholverbot im öffentlichen Raum vor.
Bereits im Januar hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof das von der Landesregierung für ganz Bayern verhängte Alkoholverbot im öffentlichen Raum kassiert. Auch das bayerische Gericht argumentierte, dass die Landesregierung mit ihrer Regelung die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers überschritten habe.