Mutmaßlicher Serienvergewaltiger in Berlin vor Gericht

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Vor dem Berliner Landgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen einen mutmaßlichen Serienvergewaltiger begonnen. Dem zu Prozessbeginn geständigen 30-jährigen Sinisa K. wirft die Anklage mehrfache Vergewaltigung, Körperverletzung und räuberische Erpressung vor. Er soll im Juni und Juli 2020 insgesamt sieben junge Frauen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren überfallen und sechs von ihnen vergewaltigt haben.

In einem Fall verhinderten die Hilferufe der Betroffenen und die Anwesenheit eines Campers die Tat. Laut Anklage soll der 30-Jährige die Frauen in Waldgebieten überwiegend im Berliner Südwesten angesprochen und anschließend gewürgt und mit einem Messer und einem Schraubenzieher bedroht haben. Anschließend soll er sie an unbeobachteten Orten im Wald vergewaltigt haben.

Der Mann konnte identifiziert werden, nachdem bei einem Einbruch in eine Gartenlaube Anfang Juli 2020 nicht nur seine DNA, sondern auch seine Fingerabdrücke gefunden worden waren. Während die DNA den Behörden nicht bekannt war, waren die Fingerabdrücke in einer Datenbank gespeichert. Mehrere Stunden nach der letzten Tat konnte der 30-Jährige im Anschluss an eine großangelegte Suchaktion der Polizei festgenommen werden.

Im Anschluss an die Anklageverlesung erklärte K.s Verteidiger am Mittwoch, dass dieser die angeklagten Taten einräume und „aufrichtig“ bereue. K. war bereits früher durch Sexualstraftaten in Erscheinung getreten. Der serbische Staatsangehörige wurde in seinem Heimatland mehrfach wegen Vergewaltigung verurteilt und verbrachte dort rund fünf Jahre im Gefängnis.

„Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen hochgefährlichen Serientäter handelt“, sagte der Rechtsvertreter einer der sechs Nebenklägerinnen, Roland Weber. „Das Ergebnis dieses Verfahrens sollte aus meiner Sicht nicht nur eine Haftstrafe sein, hier scheint mir die Sicherungsverwahrung angezeigt“. Es handle sich um „monströse Taten von ungeheuerlicher Brutalität“.

Ob die betroffenen Frauen vor Gericht aussagen müssen, ist laut Weber noch unklar. Die Strafkammer versuche dies nach Möglichkeit zu verhindern, um eine Retraumatisierung der Frauen zu verhindern.

Auch die Staatsanwältin Katrin Frauenkron hält eine Sicherungsverwahrung des mutmaßlichen Täters für möglich. Angeklagt seien mehrere Taten, die so schwer seien, „dass Sicherungsverwahrung angeordnet werden könnte“, sagte sie.

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