Nach Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre in Baden-Württemberg: Landesregierung will nun Erlass für regionale Ausgangsbeschränkungen

Lockdown - Bild: ako via Twenty20
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Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die landesweiten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Südwesten mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben. In einem am Montag in Mannheim verkündeten unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Ein Regierungssprecher kündigte an, die Landesregierung wolle nun regionale Regelungen für besonders betroffene Landkreise.

Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist die bisher landesweit von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen. Dabei verwiesen die Richter darauf, dass Mitte Dezember die Sieben-Tage-Inzidenz noch bei rund 200, zum Zeitpunkt der Beratungen des Beschlusses aber bei nur noch bei gut 60 gelegen hatte.

Die Mannheimer Verwaltungsrichter wiesen die Argumentation der Landesregierung zurück, dass eine „verfrühte“ Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums des Infektionsgeschehens berge. Diese Darstellung sei zu pauschal und undifferenziert. So setze sie sich nicht damit auseinander, dass gezielte kommunale nächtliche Ausgangssperren in Kreisen mit einem starken Infektionsgeschehen möglich seien.

Ein Sprecher der baden-württembergischen Landesregierung sagte, diese habe mit Auslaufen der derzeitigen Corona-Verordnung ab dem 15. Februar auch ein Ende der Ausgangssperre gewollt. Durch den Gerichtsbeschluss sei dies nun auf den 11. Februar vorgezogen. Die Landesregierung strebe nun eine Umwandlung in regionale Regelungen von Ausgangssperren an.

Vermutlich werde ein Erlass verfasst, nach dem Landkreise mit einer noch festzulegenden Sieben-Tage-Inzidenz Ausgangssperren verhängen sollen, sagte der Sprecher. Bevor solch ein Erlass erfolge, werde die Regierung nun aber zunächst den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs prüfen.

Der SPD-Rechtsexperte Boris Weirauch warf Landessozialminister Manfred Lucha (Grüne) vor, mit dem Festhalten an der Ausgangssperre einen Fehler gemacht zu haben. Lucha habe damit „zum wiederholten Mal“ auch das Vertrauen in die Corona-Politik der schwarz-grünen Landesregierung beschädigt. „Das ist Wasser auf den Mühlen der Populisten“, erklärte Weirauch.

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