NetDoktor: Urteil zu Google-Kooperation mit Gesundheitsministerium „wegweisend“

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Der Chefredakteur des Onlineportals NetDoktor.de, Jens Richter, hat das vorläufige Verbot der Kooperation zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium durch das Landgericht München I als „wegweisende Entscheidung“ bezeichnet. „Für uns ist das ein ganz wichtiger Schritt“, sagte Richter am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Es sei „das erste Mal, dass Google so in die Schranken gewiesen werden konnte“. Um die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu fördern, müssten sich private Anbieter am Markt positionieren können.

Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass eine Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Internetkonzern Google bei Informationsangeboten gegen Kartellrecht verstößt. Bei der Kooperation ging es um prominent hervorgehobene Infoboxen, die aus Inhalten des Gesundheitsportals des Ministeriums gespeist und mit diesem Portal verlinkt sind. Gegen die Kooperation klagte NetDoktor wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht.

„Wir haben gesehen, dass die Auswirkungen auf unsere Reichweite sehr ausgeprägt war“, sagte Richter AFP. Um die Finanzierungsgrundlage des redaktionellen Angebots sicherzustellen, sei die Entscheidung für rechtliche Schritte gegen Google und das Gesundheitsministerium gefallen.

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