Neuer Anlauf in Prozess gegen mutmaßlichen Spion in Bundespresseamt am Dienstag

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Im zweiten Anlauf soll am Dienstag vor dem Berliner Kammergericht ein Prozess gegen einen mutmaßlichen ägyptischen Spion im Bundespresseamt starten. Der Prozessbeginn war ursprünglich für Ende Januar geplant, wurde aber pandemiebedingt verschoben. Der 66-jährige Angeklagte Amin K. soll als Angestellter des Presseamts zwischen 2010 und 2019 Informationen an den ägyptischen Auslandsgeheimdienst (GIS) weitergeleitet haben.

Laut Anklage soll K. allgemeine Medienbeobachtungen vorgenommen, Anfragen von ägyptischen Geheimdienstmitarbeitern bearbeitet und versucht haben, einen weiteren Spion anzuwerben. Als Gegenleistung soll er sich Vorteile für sich selbst und seine Familie in Ägypten versprochen haben.

Teil seiner angeblichen Agententätigkeit waren demnach Analysen der Berichterstattung deutscher Medien zu Ägypten. So soll der Mann im September 2019 seine Führungsoffiziere über einen Fernsehbericht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk informiert haben, der sich mit der katarischen Unterstützung der in Ägypten verbotenen Muslimbruderschaft befasste.

Außerdem soll der Angeklagte die Namen fünf syrischstämmiger Kollegen im Bundespresseamt an den GIS weitergeleitet haben. Um Informationen zu beschaffen, soll er auch die Recherchemöglichkeiten des Bundespresseamts genutzt haben.

In den Jahren 2014 und 2015 soll K. zudem erfolglos versucht haben, einen Übersetzer des Sprachendiensts des Deutschen Bundestags als Quelle zu gewinnen. Dafür soll der Mann auch private Zusammenkünfte mit Mitarbeitern des ägyptischen Geheimdiensts organisiert haben. Der Austausch zwischen dem angeblichen Spion und seinen Auftraggebern soll über Telefongespräche und Messengerdienste gelaufen und „zu einem großen Teil konspirativ erfolgt“ sein.

Im Gegenzug für seine Arbeit versprach sich der Angeklagte laut Generalstaatsanwaltschaft eine bevorzugte Behandlung durch ägyptische Behörden. Nach Informationen der Behörde erhielt die Mutter des Angeklagten auch tatsächlich Hilfe bei der Geltendmachung ihrer ägyptischen Pensionsansprüche durch den für K. zuständigen Führungsoffizier.

Bekannt wurde der Fall im Jahr 2019 mit der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts. Demnach ging das Bundeskriminalamt im Dezember 2019 mit „Exekutivmaßnahmen gegen einen Mitarbeiter des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung“ vor. Dieser habe „über Jahre hinweg“ dem ägyptischen Geheimdienst zugearbeitet, hieß es in dem Bericht.

Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes ist der ägyptische Geheimdienst in Deutschland mit dem Hauptziel tätig, „Erkenntnisse über in Deutschland lebende Oppositionelle“ zu gewinnen. Um Landsleute für Spionagetätigkeiten in Deutschland anzuwerben, nutzt er demnach Termine in diplomatischen Vertretungen Ägyptens und Reisen von Ägyptern in ihr Heimatland.

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