Organisation von Industrie- und Handelskammern soll neu geregelt werden

Bild: IHK Nürnberg für Mittelfranken/Fuchs

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) soll nach Vorstellung der Bundesregierung künftig in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft der IHKs umgewandelt werden. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilte. Rechnung tragen soll die Neuregelung vor allem einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Leipziger Richter hatten im Oktober verfügt, dass die IHK Nord Westfalen aus dem DIHK austreten muss, weil der Dachverband regelmäßig seine Kompetenzen überschritten habe und Wiederholungsgefahr bestehe. Geklagt hatte ein Windkraftunternehmer, der bereits seit 2007 über alle gerichtliche Instanzen versucht hatte, den Austritt seiner Handelskammer aus dem DIHK zu erzwingen, weil dieser sich regelmäßig und einseitig zu allgemeinen politischen Fragen wie etwa dem Klimaschutz geäußert habe.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun vorgesehen, dass der bislang als privatrechtlicher eingetragener Verein organisierte DIHK in einen „öffentlich-rechtlichen Rechtsrahmen“ überführt wird und damit den gleichen Vorgaben unterliegt wie die einzelnen Industrie- und Handelskammern. 

Die künftige Bundeskammer solle bei der künftigen Interessensvertretung auf Bundes- oder internationaler Ebene dann „Perspektiven aller IHK-Bezirke und damit aller Unternehmen“ abwägend einbringen, erklärte das Ministerium. Zugleich verwies das Haus von Peter Altmaier (CDU) darauf, dass mit der Gesetzesänderung das „System der Selbstverwaltung und die Interessenswahrnehmung zugunsten von rund vier Millionen meist mittelständischen Unternehmen“ auf Bundesebene erhalten werden solle. 

Im Gesetzentwurf thematisiert werden demnach auch „die gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Kammermitglieder“ sowie „die Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf die Gesellschaft“. Durch die Berücksichtigung von Themen wie Klimaschutz, Menschenrechte und Nachhaltigkeitsziele werde „die Gemeinwohlorientierung der IHK-Organisation betont“.

Eine Änderung der Aufgaben und Kompetenzen der IHKs oder eine Verschiebung der Kompetenzen zwischen den einzelnen Handelskammern und dem Dachverband ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nicht vorgesehen.

Im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses hatte es von Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Mahnung gegeben, dass die geplante Umwandlung nicht dazu führen dürfe, dass der DIHK als Bundeskammer weitergehende Kompetenzen bekomme und damit das Gleichgewicht zwischen Verbänden und Kammern durcheinander gebracht werde. 

„Damit würde ein dritter großer Arbeitgeberverband geschaffen“, was jedoch „nicht die Aufgabe ist, die der Gesetzgeber den Kammerorganisationen zukommen lassen sollte“, sagte DGB-Vize Elke Hannack dem „Handelsblatt“. Stattdessen sollten die Kammern neutrale Dritte sein, sagte Hannack der Zeitung. „Sie haben alle Interessen ihrer Pflichtmitglieder zusammenzufassen und öffentlich zu vertreten“.

Die stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Poschmann, erklärte nach dem Kabinettsbeschluss, dass der DIHK ein wichtiger Gesprächspartner bei wirtschaftspolitischen Fragen sei – „vor allem, wenn es um den gewerblichen Mittelstand geht“. Angesichts dessen seien die Sozialdemokraten an einer rechtssicheren Lösung interessiert, die die Arbeitsfähigkeit des DIHK erhalte. Eine Kompetenzausweitung sei aber abzulehnen – deshalb werde die SPD-Fraktion den Kabinettsbeschluss im parlamentarischen Verfahren nun „genauestens prüfen“. 

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