Pariser Gericht bestätigt Plagiatsurteil gegen US-Künstler Koons

Französische Justiz
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Der US-Künstler Jeff Koons ist in einem Berufungsverfahren in Paris wegen unerlaubter Nachahmung einer Werbung des französischen Bekleidungsherstellers Naf-Naf verurteilt worden. Die Richter bestätigten am Dienstag ein im Jahr 2018 gefälltes Urteil zu Koons Werk „Fait d’Hiver“. Zugleich erhöhten sie die Entschädigungszahlungen, die Koons dem geistigen Urheber der Werbung aus dem Jahr 1985, Franck Davidovici, leisten muss. 

Die Werbung zeigte ein Schwein vor einer auf dem Rücken liegenden Frau. Das Gericht urteilte, dass der Urheber dieser Zusammenstellung Davidovici sei. Zwar gebe es „Unterschiede“ zwischen der Werbung und Koons‘ Kunstwerk, allerdings seien die Ähnlichkeiten „vorherrschend“. Koons darf sein Werk deshalb künftig auch nicht mehr öffentlich ausstellen oder vervielfältigen lassen.

Koons war in der Vergangenheit mehrfach mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert worden. Im Dezember 2019 wurde sein Unternehmen in einem anderen Verfahren wegen unerlaubter Nachahmung verurteilt. Koons kontert die Plagiatsvorwürfe mit dem Hinweis, er sei ein „Aneignungskünstler“. Seine Arbeiten zählen zu den teuersten Kunstwerken weltweit.

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