Rückkehr in die Schule unter Pandemie-Bedingungen – Das empfehlen die Experten

Symbolbild: Maskenpflicht in der Schule
Symbolbild: Maskenpflicht in der Schule

Die meisten der rund 8,3 Millionen Schüler können derzeit nicht in ihre Klassenzimmer. Mit Unterstützung des Bundesbildungsministeriums erarbeitete ein Team aus Wissenschaftlern nun Empfehlungen für eine Rückkehr zum Präsenzunterricht unter Pandemie-Bedingungen. Für ihre Leitlinien werteten sie die Ergebnisse von 40 wissenschaftlichen Studien aus. 

Die Experten geben darin keine Empfehlung zu der Frage ab, ob die Schulen wieder öffnen sollen – dies überlassen sie der Politik. Ihre Empfehlungen sollen aber eine Antwort geben auf die Frage, unter welchen Bedingungen Präsenzunterricht stattfinden kann, wenn die Schulen wieder offen sind. Dabei betonen sie: Sinn machen die Leitlinien nur, wenn das „gesamte Paket befolgt“ wird.

Wie können Schulen den Präsenzunterricht gestalten?

Kernstück der Empfehlungen für die Schulöffnung ist die so genannte Kohortierung von Schülern und Lehrkräften. Darunter ist zu verstehen, dass Lehrer und Schüler in kleine fest definierte Gruppen unterteilt werden und nur untereinander Kontakt haben. Kontakte zwischen den Gruppen sollen „weitgehend ausgeschlossen“ werden. 

Die Kohortierung soll beginnen, wenn das Infektionsgeschehen in einer Region als „mäßig“ einstuft wird. Bei hohen und sehr hohem Infektionsgeschehen sollen weitere Maßnahmen dazu kommen: Wechselunterricht mit der Halbierung der Klassen sowie eine nach Jahrgängen gestaffelte Öffnung der Schulen.

Gilt in Schulen eine Maskenpflicht?

Schüler, Lehrer und weiteres Lehrpersonal sollen nach Auffassung der Wissenschaftler in der Schule Masken tragen. Für Menschen mit einem erhöhten Risiko eines schweren Erkrankungs-Verlaufs empfehlen die Experten das Tragen von FFP2-Masken. Grundschüler sollen ihre Maske zeitweise ablegen dürfen, wenn das Infektionsgeschehen nur mäßig ist. Pausen vom Maskentragen sollen im Freien möglich sein. 

Wie sollen Schulen mit Verdachtsfällen umgehen?

Schüler mit coronatypischen Symptomen sollen bis mindestens 48 Stunden nach Abklingen dieser Symptome nicht am Unterricht teilnehmen. Dies betrifft Fieber über 38,0 Grad, trockenen Husten, Durchfall und/oder „erhebliche“ Bauchschmerzen und Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns. Schüler mit Schnupfen ohne Fieber oder mit „gelegentlichem“ Husten oder Halskratzen sollen weiter am Unterricht teilnehmen.

Was ist nach einem Risikokontakt zu tun?

Schüler oder Lehrer, die mit einem Corona-Infizierten direkten Kontakt hatten und vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft werden, sollen 14 Tage in Quarantäne. Wer nur flüchtigen Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte und als Kontaktperson der Kategorie 2 eingestuft wird, soll bei Symptomfreiheit weiter in der Schule gehen.

Für den Fall, dass in der Klasse bei einem Schüler oder Lehrer eine Infektion auftritt, empfehlen die Experten folgendes Vorgehen: Direkte Sitznachbarn sollen vorsorglich in Quarantäne gehen, alle anderen sollen – bei Symptomfreiheit – weiter zur Schule.

Was ist auf dem Schulweg zu beachten?

Die Experten empfehlen Maßnahmen, um die Zahl der Fahrgäste auf dem Schulweg in Bussen und Bahnen zu verringern: Wechselunterricht, einen nach Jahrgängen gestaffelten Start des Unterrichtsbeginns, den Einsatz von mehr Fahrzeugen im Personennahverkehr. Außerdem sollen Schüler und Lehrkräfte in Bussen und Bahnen Masken tragen.

Wie muss in Klassenzimmern gelüftet werden?

Die Experten empfehlen, Klassenzimmer mindestens alle 20 Minuten „bei weit geöffnetem Fenster“ für drei bis fünf Minuten zu lüften. Der Betrieb einer Lüftungsanlage wird als gleichwertig angesehen. Mobile Luftreiniger können ergänzend genutzt werden, dadurch entfällt aber nicht die Pflicht zur Lüftung.

Können Schulen Musik- und Sportunterricht anbieten?

Musikunterricht kann nach Einschätzung der Experten dann in Innenräumen stattfinden, wenn auf Aktivitäten mit erhöhter Aerosol-Bildung – wie etwa Singen und das Spielen von Blasinstrumenten – verzichtet wird. Auch der Sportunterricht soll grundsätzlich stattfinden können – aber nur unter Berücksichtigung der allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und Lüften.

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