Seehofer wendet sich gegen „Ermahnungen“ aus Brüssel wegen Grenzkontrollen

Portrait Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) - Bild: Henning Schacht / Bundesinnenministerium
Portrait Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) - Bild: Henning Schacht / Bundesinnenministerium

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich gegen „Ermahnungen“ der EU-Kommission angesichts der neuen Einreisebeschränkungen für Tschechien und Tirol verwahrt. „Der Gesundheitsschutz hat oberste Priorität“, erklärte Seehofer am Freitag in Berlin. „Da helfen Ermahnungen aus Brüssel nicht weiter.“ Das Infektionsgeschehen in Deutschland sei gebremst worden. „Aber in unserer Nachbarschaft sehen wir eine besorgniserregende Entwicklung bei den Virus-Mutationen.“ 

Die EU-Kommission weise selbst darauf hin, dass in diesen Fällen striktere Regeln zulässig seien. „Die Aufforderung der Kommission, mehr Ausnahmen zuzulassen, weise ich entschieden zurück“, betonte Seehofer. „Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie die Virus-Mutation zu uns rüber schwappt.“

Seehofer reagierte auf Äußerungen eines Sprechers der EU-Kommission vom Freitag. Dieser hatte darauf verwiesen, dass sich die EU-Staaten auf gemeinsame Empfehlungen zum Thema Reisen geeinigt hätten. Es werde erwartet, dass alle Mitgliedsländer dem folgten. Deutschland sei aufgefordert, zumindest unverzichtbare Reisen und Grenzpendler von den Beschränkungen auszunehmen.

Seehofer betonte, Grenzkontrollen im Herzen Europas seien schmerzhaft, „aber wir können das Virus derzeit nicht anders stoppen“. Alle Schritte würden eng mit den Nachbarländern abgestimmt. Es bestehe Einigkeit darüber, dass dies „eine absolute Ausnahme“ sei. „Wir kehren so schnell wie möglich zum Normalzustand zurück“, betonte Seehofer und fügte hinzu: „Ich wünsche mir, dass die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten bei der Pandemiebekämpfung so gut wie möglich unterstützt.“

Ab Sonntag gelten für Tschechien und das österreichische Bundesland Tirol wegen der Ausbreitung von Corona-Mutanten harte Beschränkungen für die Einreise nach Deutschland. Für diese „Virusvarianten-Gebiete“ gilt ein grundsätzliches Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen. 

Außerdem müssen Einreisewillige sich vorab auf das Coronavirus testen lassen. Auch gilt eine Quarantänepflicht nach der Ankunft in Deutschland. Ausgenommen sein sollen Berufspendler, die etwa im Gesundheits- und Pflegewesen beschäftigt sind. Sachsen verfügte bereits, dass sie unter der Voraussetzung eines täglichen Tests einreisen können.

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