Staatsanwaltschaft klagt hessische Ex-Polizisten wegen rechtsextremer Chats an

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Mehr als zwei Jahre nach Bekanntwerden rechtsextremer Chats innerhalb der hessischen Polizei hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen zwei ehemalige Polizeibeamte erhoben. Darüber hinaus müssen sich zwei weitere ehemalige Polizisten wegen anderer Straftaten wie Geheimnisverrat vor Gericht verantworten, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Im ersten Fall wirft die Anklage einem Beamten aus dem Vogelsbergkreis Volksverhetzung, das Verwenden verfassungs- und fremdenfeindlicher Kennzeichen sowie Verstöße gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Er soll als Teilnehmer verschiedener Whatsapp-Chatgruppen zwischen Ende Oktober und Anfang Dezember 2018 mehrfach strafrechtlich relevante Inhalte verschickt haben.

Dabei habe er in Kauf genommen, dass die verbotenen Bilder von den insgesamt 30 Empfängern, darunter auch weitere hessische Polizisten, in andere Chatgruppen weitergeleitet werden. Der 46-Jährige soll Bilder verbreitet haben, die Adolf Hitler in Uniform mit Hakenkreuzarmbinde und dem zum Hitlergruß ausgestreckten rechten Arm zeigen, sowie Aufnahmen, die eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen zum Ausdruck bringen.

Der 46-Jährige soll darüber hinaus illegal mehrere Waffen sowie Munition besessen haben. Diese wurden neben diversen NS-Devotionalien bei einer Wohnungsdurchsuchung im Dezember 2018 beschlagnahmt. Im disziplinarrechtlichen Verfahren wurde ihm verboten, seine Dienstgeschäfte weiter zu führen. Bei einer neuerlichen Razzia im Januar 2019 fanden die Ermittler zudem Sprengstoff und Munition für Kriegswaffen. Über einen Termin für die Verhandlung muss das Amtsgericht Alsfeld entscheiden.

Der Bruder des 46-Jährigen muss sich ebenfalls vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Alsfeld setzte das Verfahren für den 27. April an. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft das Verwenden von verbotenen Kennzeichen, den Verrat von Dienstgeheimnissen und einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Wie sein älterer Bruder war er zuletzt im Polizeipräsidium Westhessen als Polizeioberkommissar tätig.

Der 37-Jährige soll eine Videodatei mit dem Konterfei von Adolf Hitler in eine Whatsapp-Chatgruppe geschickt haben. Zudem soll er im März 2018 über das polizeiliche Auskunftssystem in zwei Fällen ohne dienstlichen Grund Daten abgefragt und die Informationen weitergegeben haben. In seiner Wohnung im Vogelsbergkreis bewahrte der Mann laut Anklage unerlaubt mehrere Schusswaffen sowie Munition auf. Der 37-Jährige schied freiwillig aus dem Dienst aus.

Die Staatsanwaltschaft erhob darüber hinaus Anklage vor dem Amtsgericht Kirchhain gegen einen vom Dienst freigestellten Polizisten aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wegen Geheimnisverrats. Er soll zwischen März 2017 und Juli 2018 ebenfalls ohne dienstlichen Anlass in drei Fällen Informationen aus dem polizeilichen Auskunftssystem abgefragt und die Daten an Zivilisten weitergegeben haben.

Am 3. März verhandelt das Amtsgericht Offenbach im Fall eines ehemaligen Polizeikommissaranwärters. Im September 2018 wurden auf seinem Handy zwei Videos mit Kinder- und Jugendpornos entdeckt. Daraufhin erging gegen den heute 27-Jährigen eine Geldstrafe von 4500 Euro. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein.

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