Staatsanwaltschaft klagt zwei junge Männer nach Dreifachmord von Starnberg an

Justitia (über cozmo news)
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Gut ein Jahr nach einem als Familiendrama getarnten Dreifachmord in Starnberg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei 19- und 20-jährige Männer erhoben. Der 20-Jährige soll im Januar 2020 einen 21-jährigen Freund und dessen Eltern erschossen haben, wie die Staatsanwaltschaft München II am Freitag mitteilte. Im Fall des getöteten 21-Jährigen gehen die Ankläger von einem gemeinsam begangenen Mord beider Angeschuldigter aus.

Die in der Nacht zum 11. Januar 2020 begangenen Morde auf dem Anwesen der Getöteten in Starnberg lösten bundesweit Entsetzen aus. Die Tat wurde anfangs als Familiendrama eingestuft, bei dem der Sohn erst seine Eltern und dann sich selbst erschoss. Wie weitere Ermittlungen ergaben, soll der nunmehr angeklagte 20-Jährige aber den Tatort so verändert haben, dass ein solches Familiendrama vorgetäuscht wurde.

Der Anklage zufolge soll der 20-Jährige zunächst den Abend mit dem 21-jährigen späteren Opfer verbracht und später seinen Freund und dessen Eltern erschossen haben. Der 19-jährige Angeschuldigte soll den 20-Jährigen aufgrund eines gemeinsamen Tatplans zum Tatort gefahren, während der Tat in der Nähe gewartet und den 20-Jährigen anschließend wieder abgeholt haben.

Nach der Tat stahlen die beiden jungen Männer nach Erkenntnissen der Ermittler gemeinsam mehrere voll- und halbautomatische Schuss- und Kriegswaffen aus dem Starnberger Anwesen und brachten ihre Beute anschließend zur Wohnung des 20-Jährigen. Knapp zwei Wochen nach dem Dreifachmord fanden die Ermittler dann in dieser Wohnung eine Vielzahl von Schuss- und Kriegswaffen.

Auf das Konto der beiden Angeschuldigten soll zudem ein bewaffneter Raubüberfall am 22. Januar 2020 auf einen Verbrauchermarkt in Emmering gehen. Dabei erbeuteten sie laut Anklage 1640 Euro. Der 20-Jährige soll darüber hinaus am 26. November 2019 einen bewaffneten Raubüberfall auf einen Discounter in Olching mit 4500 Euro Beute verübt haben. Beide Tatorte liegen im Landkreis Fürstenfeldbrück.

Über die Eröffnung des Verfahrens entscheidet nun die Jugendkammer des Landgerichts München II.

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