Union im Bundestag will Mindestalter für Prostitution auf 21 erhöhen

Prostitution
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Die Union im Bundestag will das Mindestalter für Prostituierte in Deutschland von 18 auf 21 Jahre erhöhen. Ein am Mittwoch vorgelegtes Positionspapier der CDU/CSU sieht auch eine Bestrafung von Freiern vor, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen und Männern unter 21 Jahren in Anspruch nehmen. Eine Strafbarkeit solle es auch bei entsprechenden Kontakten zu „offensichtlich schwangeren Frauen“ geben. 

Nach den Vorstellungen der Unionsfraktion soll der Straßenstrich „aufgrund der dort oft herrschenden menschenunwürdigen Bedingungen“ stärker reguliert werden. Kommunen sollten von ihrer Möglichkeit Sperrbezirke auszuweisen stärker Gebrauch machen. „Sogenannte Verrichtungsboxen wie in der Stadt Berlin lehnen wir als menschenunwürdig ab.“

„Wir wollen illegale Prostitution zurückdrängen und die Anmeldepflicht stärken. Freier sollen sich daher zukünftig die Anmeldung der Prostituierten nachweisen lassen“, heißt es im Positionspapier der Union weiter. Wer sich daran nicht hält, soll mit einem Bußgeld belegt werden können.

Die Länder sollten die Umsetzung des zuletzt 2016 geänderten Prostituiertenschutzgesetzes intensiver kontrollieren. Wegen der verstärkten Prostitutionsvermittlung über das Internet sollten das Gewerbe und die Ermittlungen im Bereich Menschenhandel stärker kontrolliert werden. Dafür müsse mehr Personal eingestellt werden. 

Stärker kontrolliert werden sollte nach den Vorstellungen der Unionsfraktion das Verbot für die Betreiber von Prostitutionsstätten, sich von Prostituierten für die Vermietung von Räumlichkeiten Wucherpreise zahlen zu lassen. Zudem solle stärker kontrolliert werden, ob Prostituierte jederzeit Zugriff auf ihren Pass haben. Wenn dies nicht der Fall ist, gilt es als Indiz für Menschenhandel und Zwangsprostitution.

Die Union stellte in ihrem Positionspapier allerdings klar, dass sie die Prostitution in Deutschland nicht generell verbeten will. „Erwachsene Frauen und Männer, die sich für die Arbeit in der Prostitution frei entscheiden und sich dabei an die geltenden Vorschriften halten, sollen sie auch weiterhin ausüben können“, heißt es im Positionspapier.

Prostitution ist seit 2002 in Deutschland nicht mehr als sittenwidrig. Die gesetzlichen Regelungen zur Prostitution waren zuletzt in der vergangenen Legislaturperiode von Union und SPD verschärft worden. Insbesondere war der strafrechtlichen Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert worden. 

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