Urteil gegen mutmaßlichen IS-Chefanwerber Abu Walaa soll am Mittwoch fallen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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In dem seit fast dreieinhalb Jahren laufenden Prozess gegen den früheren mutmaßlichen IS-Chefanwerber Abu Walaa wird am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Celle das Urteil erwartet. Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der gebürtige Iraker der Kopf eines islamistischen Netzwerks war, das junge Menschen radikalisierte und als Rekruten für den Kampf der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) im Ausland anwarb. Sie fordert elfeinhalb Jahre Haft für den Angeklagten.

Nach ihrer Auffassung war der 37-Jährige eine Art Repräsentant der Miliz und pflegte dabei enge Beziehungen zu Vertretern des IS in Syrien sowie im Irak, als dieser dort auf dem Höhepunkt seiner Macht war. Die Verteidiger von Abdulaziz Abdullah A., bekannt unter seinem Szenenamen Abu Walaa, halten die Vorwürfe hingegen auch nach der sehr langwierigen Beweisaufnahme für unbegründet. Sie fordern einen Freispruch.

Gemeinsam mit A. müssen sich in dem Ende September 2017 begonnenen Staatsschutzverfahren noch drei weitere Beschuldigte im Alter von 33 bis 54 Jahren verantworten. Für diese fordert die Bundesanwaltschaft Haftstrafen zwischen viereinhalb und zehn Jahren. Der Prozess gegen einen vierten Mitangeklagten wurde abgetrennt, nachdem er gestanden hatte. Er endete im April 2020 mit einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

A. alias Abu Walaa wurde im November 2016 nach aufwändigen Ermittlungen durch die Sicherheitsbehörden festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bis zu diesem Zeitpunkt galt er als eine Schlüsselfigur der radikalen islamistischen Szene in Deutschland. Als Imam des 2017 verbotenen Deutschen Islamkreises (DIK) im niedersächsischen Hildesheim verbreitete er nach Einschätzung der Anklage in diversen Veranstaltungen radikalislamisches Gedankengut und suchte zugleich nach jungen Freiwilligen, die in Syrien und im Irak beim IS kämpfen wollten.

Demnach gab es etwa Verbindungen zu der Moschee des inzwischen ebenfalls verbotenen Berliner Vereins Fussilet 33. Dort soll auch der Tunesier Anis Amri verkehrt haben, der 2016 bei einem Lastwagenanschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz zwölf Menschen tötete. Auch weitere bekannte deutsche Islamisten sollen sich in seinem Umfeld bewegt haben.

Konkret geht es in dem Prozess vor dem OLG in Celle indessen um die Anwerbung mehrerer IS-Freiwilliger für den Kampf im Ausland 2014 sowie 2015. Laut Bundesanwaltschaft begingen einige davon später auch Selbstmordanschläge. Abu Walaa selbst ist deshalb wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation angeklagt, die anderen beschuldigten Männer wegen Unterstützung.

Die zentrale Rolle in der Beweisführung der Bundesanwaltschaft spielt ein Kronzeuge. Dieser bewegte sich nach eigenen Aussagen früher im Umkreis von Abu Walaa und ging zeitweise selbst nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen. Später sagte er sich aber von der Miliz los und kooperierte mit den Behörden.

Belastet wird A. zudem durch Aussagen eines früheren V-Manns des Verfassungsschutzes, der auf den DIK angesetzt war. Dieser erhielt für den Prozess aber keine Aussagegenehmigung, so dass er nie in Celle auftrat. Bereits zum Prozessauftakt hatte die Verteidigung Abu Walaas insbesondere die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen massiv angezweifelt. Er sei ein „Hochstapler“, der andere grundlos belaste, um sich selbst Vorteile gegenüber den Sicherheitsbehörden zu verschaffen, ließ sie damals verlauten.

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