Urteil: Ostsee-Ferienwohnung darf nicht an Geimpfte oder Genesene vermietet werden

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)
Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Besitzer einer Ferienwohnung in Mecklenburg-Vorpommern dürfen derzeit nicht an geimpfte oder von Covid-19 genesene Touristen vermieten. Es sei nicht sicher, ob diese Menschen weiter das Virus übertragen könnten, begründete das Verwaltungsgericht Greifswald am Dienstag seine Entscheidung. Geklagt hatten die Eigentümer einer Wohnung in Heringsdorf an der Ostsee. (Az. 4 B 122/21 HGW)

Sie wollten mit einem einstweiligen Rechtsschutzantrag den Landrat des Kreises Vorpommern-Greifswald dazu verpflichten lassen, ihnen eine Ausnahmegenehmigung vom Beherbergungsverbot zu erteilen. Eine solche Ausnahme sei aber in der Corona-Landesverordnung nicht vorgesehen, entschied das Gericht.

Zudem sei das Beherbergungsverbot eine geeignete und erforderliche Maßnahme, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern – gerade in einem Gebiet mit hoher Inzidenz wie Vorpommern-Greifswald. Da es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu gebe, dass geimpfte oder genesene Menschen das Coronavirus nicht weitergeben könnten, habe der Gesundheitsschutz Vorrang vor den persönlichen finanziellen Interessen der Ferienwohnungsbesitzer.

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