Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Stephan Harbarth, hat die Aufgabe des Bundestags in der Corona-Pandemie hervorgehoben. „Je wichtiger die betroffenen Rechtsgüter sind, desto stärker ist der Gesetzgeber zur Entscheidung berufen“, sagte Harbarth der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Die wesentlichen Entscheidungen müssen vom Parlament getroffen werden.“
Krisen seien zunächst die Stunde der Exekutive, sagte Harbarth weiter. In einem frühen Stadium der Pandemie, in dem herauszufinden sei, welche Maßnahmen überhaupt wirken, müssten die Handlungsspielräume der Exekutive größer sein als in einer späteren Phase.
„Je mehr man weiß, desto stärker muss die Legislative die staatlichen Handlungsmöglichkeiten benennen“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. „Ab einem bestimmten Zeitpunkt hat der Gesetzgeber der Exekutive genauere Handlungsanweisungen zu geben“, unterstrich Harbarth.
Abgeordnete vor allem aus den Oppositionsfraktionen kritisieren seit Monaten den geringen Einfluss der Parlamente auf die Entscheidungen über Maßnahmen in der Corona-Krise.