Zoll-Sondereinheit gegen Schwarzarbeit leitet 2020 mehr als 100.000 Strafverfahren ein

Zollmitarbeiter in Uniform - Bild: GZD / CC BY-SA
Zollmitarbeiter in Uniform - Bild: GZD / CC BY-SA

Im Kampf gegen Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug hat der Zoll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums auch während der Corona-Pandemie Erfolge erzielt. Trotz erschwerter Bedingungen seien durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mehr als 100.000 Strafverfahren und über 57.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Damit habe die FKS Schäden in einer Gesamthöhe von rund 816 Millionen Euro aufgedeckt – 61 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. 

Für die Straftäter seien dabei „empfindliche Freiheitsstrafen“ von insgesamt 1827 Jahren erwirkt worden, erklärte das Bundesfinanzministerium am Diebstag. Die FKS habe durch ihre Ermittlungen „kriminelle Machenschaften, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme erfolgreich aufgedeckt“. Demnach wurden 106.565 Strafverfahren abgeschlossen; 2019 waren es 115.958 gewesen. 

Im Corona-Jahr 2020 setzte die FKS dabei auch neue Prüfschwerpunkte: So habe es „zahlreiche Schwerpunktprüfungen und Aktionstage“ beispielsweise in der Fleischwirtschaft und bei Paketdienstleistern gegeben. Beide Bereiche waren in der Pandemie besonders in den Blick geraten, insbesondere in der Fleischbranche hatte es dabei angesichts wiederholter Corona-Ausbrüche verbreitete Kritik an Verstößen gegen das Arbeitsrecht gegeben.

Das Ministerium wies darauf hin, dass Finanzminister Olaf Scholz (SPD) die FKS mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch massiv gestärkt habe. Im Zuge dessen habe die Finanzkontrolle zusätzliche Befugnisse bekommen und erhalte bis zum Jahr 2029 deutlich mehr Personal. Damit werde der Zoll in die Lage versetzt, „noch besser für Fairness und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen“ – denn es sei eine „zentrale Aufgabe des Staates, illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug wirksam einzudämmen und die Einhaltung der zwingenden Mindestarbeitsbedingungen zu sichern“.

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