Die AfD hat sich erfreut über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gezeigt, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfS) die Partei vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen oder so behandeln darf. Diese Entscheidung sei nicht ein „großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat“, erklärte Parteichef Jörg Meuthen am Freitag. Das Verwaltungsgericht habe gezeigt, dass das „rechtswidrige Vorgehen“ mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden könne.
Ko-Parteichef Tino Chrupalla sprach im Internetdienst Twitter am Freitag von einer „Klatsche für den Verfassungsschutz“. Dies sei „gut so“.
Die AfD-Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel, betonte ebenfalls auf Twitter, die Partei dürfe durch den Inlandsgeheimdienst nun „weder beobachtet noch als Beobachtungsfall eingeordnet werden“. Auch dürften solche angeblichen Einordnungen nicht öffentlich gemacht werden, hob Chrupalla hervor.
Weidel sprach in Verbindung mit den Berichten über die Einstufung der rechtspopulistischen Partei als Verdachtsfall von einer „Schlammschlacht gegen die AfD“, die „willkürlich im Sinne der Regierungsparteien“ stattgefunden habe. Sie rief dazu auf, nun auch „die Richtigstellung“ ähnlich prominent zu publizieren.
Mit der Entscheidung hatte das Gericht einem Antrag der AfD stattgegeben. Der sogenannte Hängebeschluss gilt vorläufig, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet. Die Einstufung als Verdachtsfall würde die Beobachtung der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichen, um eine Gefahr für die demokratische Grundordnung abzuwenden.