Auswahl der Geschworenen in Prozess um Tod von George Floyd abgeschlossen

US-Justiz - Bild: photovs via Twenty20
US-Justiz - Bild: photovs via Twenty20

Die Auswahl der Geschworenen im Prozess gegen einen weißen Ex-Polizisten wegen des gewaltsamen Todes des Afroamerikaners George Floyd ist abgeschlossen. Am Dienstag wurde ein 15. Mitglied der Jury bestimmt. Zwölf Geschworene werden ab Montag in dem Verfahren in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten Derek Chauvin entscheiden. Richter Peter Cahill forderte außerdem die Ernennung von drei Ersatzkandidaten. 

Die Jury-Auswahl war höchst komplex und hatte zwei Wochen in Anspruch genommen: Die Geschworenen müssen unvoreingenommen in die Hauptverhandlung gehen. Allerdings ist über Floyds Tod am 25. Mai 2020 und das Vorgehen des angeklagten Ex-Polizisten umfassend berichtet worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellten zahlreiche Fragen, um zu prüfen, ob die Jury-Kandidaten sich bereits eine Meinung zu dem Fall gebildet haben.

Die inhaltlichen Verhandlungen gegen Chauvin, der gegen Kaution auf freiem Fuß ist, beginnen am 29. März. Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt und beispiellose Proteste ausgelöst. Chauvin hatte dem wegen eines mutmaßlich falschen 20-Dollar-Scheins festgenommenen 46-Jährigen rund neun Minuten lang auf offener Straße das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl Floyd mehr als 20 Mal klagte, er bekomme keine Luft.

Floyds Satz „I can’t breathe“ – „Ich kann nicht atmen“ oder „Ich bekomme keine Luft“ – wurde zu einem Motto der Black-Lives-Matter-Bewegung gegen Rassismus und Polizeigewalt gegen Schwarze. Die teilweise von Ausschreitungen überschatteten Proteste hielten die USA wochenlang in Atem. Der Prozess gegen Chauvin erhält daher enorme Beachtung. Er findet unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt und wird live übertragen. 

Dem nach Floyds Tod entlassenen Polizisten wird unter anderem „Mord zweiten Grades“ zur Last gelegt. Das entspricht einem Totschlag in einem besonders schwerem Fall, wenn auch ohne Tötungsabsicht, und kann mit bis zu 40 Jahren Gefängnis bestraft werden. Ein zweiter Anklagepunkt lautet „Totschlag zweiten Grades“. 

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