Belgisches Gericht erklärt geltende Corona-Einschränkungen für unzulässig

Symbolbild: Justiz in Belgien
Symbolbild: Justiz in Belgien

Ein belgisches Gericht hat die landesweit geltenden Corona-Einschränkungen für unrechtmäßig befunden. Das Brüsseler Gericht erster Instanz habe am Mittwoch entschieden, dass für Maßnahmen wie Maskenpflicht, Ausgangssperren oder Kontaktbeschränkungen eine ausreichende Rechtsgrundlage fehle, sagte eine Anwältin der belgischen Organisation Liga für Menschenrechte (LDM) der Nachrichtenagentur AFP. Sie bestätigte einen entsprechenden Bericht der Zeitung „Le Soir“. 

LDM hatte im Februar gegen eine ministerielle Verordnung vom Oktober 2020 geklagt, auf der auch später beschlossene Maßnahmen beruhen. „Das Ziel unserer Aktion ist es, die parlamentarische Debatte wieder in den Mittelpunkt zu stellen“, sagte die Anwältin. Grundfreiheiten könnten nicht per Verordnung eingeschränkt werden, das Parlament müsse beteiligt werden – insbesondere ein Jahr nach Beginn der Pandemie.

Dem Bericht von „Le Soir“ zufolge ist die Rechtsgrundlage für die belgischen Corona-Maßnahmen bislang ein Gesetz für Evakuierungen in Katastrophenfällen, dass 2007 infolge eines schweren Explosionsunglücks an einer Gaspipeline verabschiedet wurde. Die den Behörden übertragenen Befugnisse seien darin klar definiert und deckten die aktuelle Situation nicht ab, heißt es demnach in dem Urteil.

Der belgische Staat hat nun 30 Tage Zeit, um ein passendes Gesetz zu schaffen oder die Maßnahmen zurückzunehmen. Andernfalls drohen Strafzahlungen in Höhe von 5000 Euro pro Tag. Der Anwältin der LDM zufolge können Betroffene außerdem gegen Strafen auf Basis der für illegal erklärten Verordnung vorgehen.

Es wurde erwartet, dass die Regierung gegen die erstinstanzliche Entscheidung Berufung einlegen wird. „Le Soir“ weist außerdem darauf hin, dass ein „Pandemie-Gesetz“, das die rechtliche Grundlage für die aktuelle Lage schaffen soll, am Mittwochnachmittag im zuständigen Ausschuss des belgischen Parlaments in Brüssel zur Debatte stand.

Die LDM kündigte bereits Widerstand gegen den diskutierten Gesetzentwurf an, „insbesondere weil er zahlreiche Befugnisse für die Regierung vorsieht, um Rechte und Freiheiten einzuschränken“. Es sei zu hoffen, dass die Abgeordneten bei ihrer Arbeit das nun gefällte Urteil berücksichtigen würden, erklärte die traditionsreiche Organisation.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44940 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt