Berlin und Mecklenburg-Vorpommern beschließen Testpflicht für Shoppen und Friseur

Schnelltest
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Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die Bundesländer Berlin und Mecklenburg-Vorpommern weitere Restriktionen beschlossen. In Berlin soll ab Mittwoch Shoppen nur noch mit einem negativen Corona-Test möglich sein, wie die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) am Samstagabend bei einer Pressekonferenz mitteilte. Dies gelte für Geschäfte „über den systemrelevanten Einzelhandel hinaus“, ausgenommen seien also Supermärkte, Drogerien und Apotheken. 

Auch bei der Nutzung sogenannter körpernaher Dienstleistungen wie etwa einem Friseurbesuch muss in Berlin ab Mittwoch ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden. Darüber hinaus verpflichtet der Berliner Senat die Arbeitgeber in der Hauptstadt, ihren Arbeitnehmern zwei Corona-Tests pro Woche anzubieten. 

„Wir können nicht immer nur weiter einschränken im privaten Bereich oder bei den Schulen, bei den Kindern“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) dazu. Er rief die Bürger auf, die Osterfeiertage zu nutzen, um ihre privaten Kontakte weiter zu reduzieren. Jeder sei „aufgefordert sich bewusst zu machen, dass man eben doch etwas tun kann“.

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) setzt auf eine Corona-Testpflicht. Dem NDR sagte sie am Samstagabend: „Wir haben uns entschieden, die Notbremse zu ziehen, aber nicht dass wir alles schließen, sondern sagen: Die Dinge, die wir geöffnet haben, da braucht es zukünftig einen negativen Schnelltest oder Selbsttest.“ Als Beispiele nannte sie den Einzelhandel und Friseure. 

Schwesig fügte hinzu, außerdem sollten nächtliche Ausgangssperren zwischen 21.00 und 06.00 Uhr in Kraft treten in Landkreisen, die von der Corona-Pandemie „sehr stark betroffen“ sind. Schließlich fänden die meisten Infektionen im privaten Bereich statt. „Und da müssen wir uns jetzt alle selber zurücknehmen“, mahnte die SPD-Politikerin.

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