Das Landgericht Berlin hat eine von der Seenotrettungsorganisation Sea-Eye gegen den AfD-Politiker Georg Pazderski erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Die Äußerung, dass ein Sea-Eye-Rettungsschiff den Attentäter von Nizza, der am 29. Oktober 2020 in einer Kirche drei Menschen tötete, nach Europa gebracht habe, bleibt Pazderski somit weiterhin verboten, wie das Landgericht am Donnerstag erklärte. Für die Darstellung gebe es „keine hinreichenden Beweise“, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung.
Pazderski hatte die entsprechende Äußerung am 31. Oktober 2020 auf seiner Facebookseite veröffentlicht. Die Organisation Sea-Eye habe „Blut an ihren Händen“, es gebe keinen Zweifel daran, dass „der Islamist (…) seine Anwesenheit in Europa deutschen Seenotrettern verdankt“, hieß es dort.
In einer ersten Entscheidung erließ das Landgericht am 3. November eine einstweilige Verfügung gegen Pazderski, die ihm eine Wiederholung dieser Äußerung unter Androhung eines Ordnungsgelds von 250.000 Euro untersagte. Pazderski legte Widerspruch gegen diese Entscheidung ein.
„Die Auswirkungen dieser Aussage waren massiv“, sagte der Vorsitzende von Sea-Eye, Gordon Isler, am Donnerstag. „Wir haben innerhalb weniger Stunden Drohmails und Morddrohungen bekommen“. Es sei ein „systematisches Vorgehen der AfD“, zu provozieren und anschließend zurückzurudern. „Dabei geht es darum, die Gesellschaft zu spalten, und das können wir uns nicht gefallen lassen“.