Bundesfinanzhof verhandelt im Mai über Doppelbesteuerung von Renten

Bundesfinanzhof - Bild: Andreas Focke
Bundesfinanzhof - Bild: Andreas Focke

Der Bundesfinanzhof (BFH) will am 19. Mai über zwei Verfahren zur Doppelbesteuerung von Renten verhandeln. Die Urteile sollen Ende Mai verkündet werden, wie der BFH am Dienstag in München mitteilte (Az: X R 20/19 und X R 33/19). Hintergrund ist die vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Umstellung von einer vor- auf die nachgelagerte Besteuerung von Renten.

Bei der vorgelagerten Besteuerung werden die Beiträge zu Rentenversicherungen aus dem versteuerten Einkommen bezahlt, die Renten selbst sind dafür steuerfrei. Bei der nachgelagerten Besteuerung ist es umgekehrt: Die Beiträge werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, dafür wird dann später auf die Renten Einkommensteuer fällig.

In der Übergangsphase steigt der von Rentnern zu versteuernde Anteil ihrer Bezüge bis 2040 stufenweise auf dann 100 Prozent an. Dadurch sollen die noch aus versteuertem Einkommen bezahlten Rentenbeiträge später bei der Auszahlung steuerfrei bleiben. Versteuert wird dann nur der sogenannte Ertragsanteil, also die Differenz zwischen Beiträgen und später ausgezahlten Renten.

Die Kläger machen geltend, dass dies bei ihnen nicht gelungen sei, so dass früher versteuerte Einkünfte nun im Rentenalter nochmals besteuert würden. Einer zahlte zunächst als Angestellter in die gesetzliche Rentenversicherung ein und führte dies dann als Selbstständiger fort. Der andere zahlte neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch in ein berufsständisches Versorgungswerk ein und schloss zudem 22 private Rentenversicherungen ab, darunter mehrere sogenannte Rürup-Renten.

Der BFH wird nun grundsätzlich prüfen, ob der Gesetzgeber den bis 2040 steigenden Rentenanteil richtig berechnete. Dabei wird es unter anderem darum gehen, wie steuerfreie Rentenanteile wie der Grundfreibetrag und die Krankenversicherungsbeiträge sowie bei Ehepaaren die Hinterbliebenenversorgung in die Berechnung eingehen.

Zudem geht es um die vor 20 Jahren abgeschaffte freiwillige sogenannte Höherversicherung bei der gesetzlichen Rente sowie eine begünstigende Öffnungsklausel für Rentner, die früher gemessen an ihrem Einkommen sehr hohe Beiträge zur Altersvorsorge zahlten.

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