Bundesregierung verbessert Einbürgerungsregelung für Kinder NS-Verfolgter

Bundeskanzleramt, Berlin (über cozmo news)
Bundeskanzleramt, Berlin (über cozmo news)

Nachfahren von NS-Verfolgten können künftig die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, auch wenn sie aufgrund früherer Regelungen darauf keinen Anspruch hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung geschaffen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) billigte das Bundeskabinett am Mittwoch.

„Es ist ein großes Glück für unser Land, wenn Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, obwohl wir ihren Vorfahren alles genommen haben“, erklärte Seehofer. Das jetzige Gesetz sei „keine bloße Wiedergutmachung, sondern Entschuldigung in tiefer Scham“, fügte der Innenminister hinzu.

Eigentlich ist im Grundgesetz festgelegt, dass NS-Verfolgten, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit entzogen worden ist, diese auf Antrag wieder zugebilligt werden soll. Das gilt auch für deren Nachfahren. Für Fälle, bei denen die Verfassungsregelung nicht greift, hatte Seehofer 2019 per Erlass die Möglichkeit zur Einbürgerung geschaffen. Dies wird jetzt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. 

Betroffen von der Regelung sind Fälle, in denen die Einbürgerung bislang wegen früherer geschlechterdiskriminierender Abstammungsregelungen nicht möglich war. Dabei handelt es sich etwa um eheliche Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters oder nichteheliche Kinder eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), begrüßte den Kabinettsbeschluss. Nun erhielten „auch die letzten Nachkommen von NS-Verfolgten einen gesetzlichen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit“. Das sei ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Folgen des Unrechts der Nationalsozialisten im Staatsangehörigkeitsrecht zu beseitigen. Gleichzeitig werde auch eine Wiedergutmachungsregelung für die Kinder binationaler Eltern und ihre Nachkommen beschlossen, die trotz eines deutschen Elternteils keine Bundesbürger werden konnten.

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