Bundesregierung verlängert erleichterten Zugang zu Kurzarbeit

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Die Bundesregierung erleichtert den Zugang zu Kurzarbeit angesichts der andauernden Corona-Krise bis zum Sommer. Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte, beschloss das Kabinett am Mittwoch eine Verlängerung der erleichterten Bedingungen um drei Monate bis zum 30. Juni. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.

In Kraft treten soll die neue Verordnung nach Ministeriumsangaben nun noch vor dem 1. April. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, Arbeitgeber und Beschäftigte bräuchten „Planungssicherheit“. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld sei die richtige Antwort darauf. „Denn Kurzarbeit ist unser wichtigstes Instrument, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.“

Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), erklärte, trotz der damit verbundenen hohen Kosten sei es weiterhin ein wichtiges Zeichen, dass die Arbeitgeber Kurzarbeit nutzten. Es sei besser, Kurzarbeit zu finanzieren als Arbeitslosigkeit. Zudem könnten die Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit auch ihr betriebliches Knowhow sichern, „um nach der Krise mit ihren Fachkräften wieder durchzustarten“. 

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