Bundestag billigt Finanzierung des EU-Corona-Hilfsfonds

Bundestag/Reichstag
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Der Bundestag hat den Aufbau des gemeinsamen EU-Fonds zur Bekämpfung der Pandemie-Folgen gebilligt. Für die nötige Schuldenaufnahme durch die EU-Kommission stimmten am Donnerstag 478 Abgeordnete, 95 waren dagegen, 72 enthielten sich. Der sogenannte Eigenmittelbeschluss ermächtigt die Kommission, für den Wiederaufbaufonds bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen. Das nun vom Bundestag verabschiedete Gesetz dient der Ratifizierung dieses EU-Beschlusses.

Außenstaatsminister Michael Roth (SPD) betonte in der Debatte, Europa komme durch „diese schwere Krise nur gemeinsam und solidarisch“. Der geplante Fonds sei ein „klares Signal, dass wir niemanden alleine lassen“. Roth verwies dabei auch auf deutsche Interessen: „Arbeitslose Griechinnen und Griechen sind auch eine Gefährdung für Arbeitsplätze in Deutschland.“

390 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfonds sollen den EU-Plänen zufolge als Zuschüsse verteilt werden, die restlichen 360 Milliarden Euro als Kredite fließen. Diese Gelder müssen von den Empfängern an die EU-Kommission zurückgezahlt werden, die dann damit die entsprechenden EU-Schulden tilgt. Insgesamt sollen die Corona-Schulden der EU bis zum Jahr 2058 zurückgezahlt sein. Wie genau, ist noch weitgehend offen.

Um höhere Beiträge der Mitgliedstaaten zu verhindern, soll die Tilgung über neue EU-Einnahmen finanziert werden: Beschlossen ist ab 2021 bereits eine Abgabe auf Plastikmüll. Geplant sind zudem eine Digitalsteuer, ein Aufschlag auf Importe aus Drittstaaten mit geringeren Umweltauflagen sowie eine Ausweitung des Emissionshandels auf Luft- und Schifffahrt.

Bisher haben nach Kommissionsangaben 16 der 27 Mitgliedstaaten den Eigenmittelbeschluss ratifiziert. Damit die EU-Kommission mit der Schuldenaufnahme loslegen kann, müssen dies alle tun. 

In Deutschland befasst sich voraussichtlich bereits an diesem Freitag der Bundesrat mit der Vorlage. Die AfD-Fraktion im Bundestag kündigte am Donnerstag allerdings eine Klage gegen den deutschen Ratifizierungsprozess an. Sie will demnach beim Bundesverfassungsgericht Organklage einlegen und zugleich eine einstweilige Anordnung beantragen mit dem Ziel, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz vorerst nicht unterschreiben darf. Es würde dann zunächst nicht in Kraft treten.

Der AfD-Haushaltspolitiker Peter Boehringer erklärte die juristischen Schritte damit, dass es bei dem geplanten Wiederaufbaufonds um „nichts weniger als um die Schaffung der Transfer- und Fiskalunion“ gehe. Dies sei verfassungswidrig. Der AfD-Finanzpolitiker Albrecht Glaser sieht darüber hinaus auch EU-Recht verletzt.

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