Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 4. und 5. Mai über die neue Obergrenze der Parteienfinanzierung. Die Verhandlung soll an beiden Tagen ab 10.00 Uhr in der Messe Karlsruhe in Rheinstetten stattfinden, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Ursprünglich war die Verhandlung für Januar angesetzt, der Termin wurde aber wegen der Corona-Pandemie verschoben. (Az. 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18)
Es geht zum einen um eine gemeinsame Klage von FDP, Grünen und Linkspartei. 2018 billigte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz zur Anhebung der Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Parteien finanzieren sich zum Teil über Steuergelder, die Höhe dieses Beitrags wird nach den Stimmenanteilen berechnet. Die Obergrenze wurde mit der Neuregelung ab dem Jahr 2019 von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben.
Die Oppositionsfraktionen im Bundestag lehnen diese Regelung allerdings ab. Die Fraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei reichten zusammen einen Normenkontrollantrag gegen das Gesetz ein. Dies führt zu einer rechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Einige AfD-Abgeordnete wollten sich der Klage nachträglich anschließen, was das Gericht jedoch im November 2020 verbot. Verhandelt wird an den beiden Terminen aber ein sogenanntes Organstreitverfahren der AfD. Diese fühlt sich durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in diesem Fall in ihren Fraktionsrechten verletzt.