Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum NSU-Urteil

Justiz (über cozmo news)
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Fast drei Jahre nach dem Urteil im NSU-Prozess hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine erste Entscheidung getroffen. Der für Staatsschutzverfahren zuständige Strafsenat verwarf die Beschwerde des in dem Verfahren zu einer Jugendstrafe verurteilten Carsten S. gegen die Übernahme der Kosten in dem Prozess, wie der BGH am Freitag mitteilte. Die Bundesrichter stuften diese Beschwerde als unzulässig ein.

Im Juli 2018 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München die Rechtsterroristin Beate Zschäpe unter anderem wegen zehnfachen Mordes und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Mit ihr wurden vier Männer als Helfer der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund verurteilt.

Der Angeklagte S. wurde dabei zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts an der Beschaffung der Tatwaffe beteiligt war. Zugleich legte ihm das OLG zusammen mit den weiteren Angeklagten sämtliche Kosten auf.

S. legte zunächst wie die übrigen Angeklagten Revision gegen das Urteil ein, zog diese aber laut BGH zurück. Sein Urteil ist damit rechtskräftig. Er erhob aber eine Beschwerde gegen die Kosten- und Auslageentscheidung des OLG, die der Bundesgerichtshof nun verwarf. Diese könne nicht isoliert angegriffen werden, es liege auch keine willkürliche Rechtsanwendung vor.

Der NSU hatte über Jahre hinweg insgesamt zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle verübt. Der Bundesgerichtshof muss sich noch mit den übrigen Revisionen gegen das Münchner Urteil befassen. Der BGH prüft das Urteil dabei auf Rechtsfehler. Eine Verhandlung wird erst in einigen Monaten erwartet.

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