EU-Parlament für deutlich strengeres Lieferkettengesetz als deutscher Entwurf

Symbolbild: Europäische Union
Symbolbild: Europäische Union

Das EU-Parlament ist für ein deutlich strengeres Lieferkettengesetz als die Bundesregierung. Änderungsanträge an einer geplanten Entschließung, die Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen von weitreichenden Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette vorsahen, fanden vor der Endabstimmung in Brüssel am Mittwochabend keine Mehrheit. Die EU-Abgeordneten fordern zudem, dass europäische Unternehmen auf Schadensersatz für Menschenrechts- und Umweltverstöße verklagt werden können.

Die Bundesregierung in Berlin hatte sich vergangene Woche nach mehrmonatiger Verzögerung auf ein Lieferkettengesetz für Deutschland geeinigt. Ab 2023 drohen großen deutschen Firmen demnach Millionenstrafen, wenn sie nicht „in angemessener Weise“ gegen Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten vorgehen. Betroffen wären zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten und ab 2024 auch Firmen ab 1000 Beschäftigten.

Die Europäische Kommission hatte angekündigt, in diesem Jahr ebenfalls ein solches Gesetz für die gesamte EU vorzuschlagen. Das Europaparlament legte dafür diese Woche seine Prioritäten fest. Neben großen Unternehmen sollen demnach auch börsennotierte sowie „kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Risiko“ den Sorgfaltspflichten unterworfen sein. Konservative und rechte Fraktionen scheiterten mit ihren Forderungen nach weitreichenderen Ausnahmen.

Die Abgeordneten fordern außerdem, dass die „gesamte Lieferkette“ entsprechend eines „risikobasierten Ansatzes“ abgedeckt werden soll. In Risiko-Sektoren, etwa der Textilindustrie, sollen also auch mittelbare Zulieferer und Subunternehmer von EU-Firmen deren Verantwortung unterliegen. Der Geltungsbereich des deutschen Gesetzesentwurfs ist hier deutlich beschränkter.

Anders als die Bundesregierung sprechen sich die EU-Abgeordneten zudem für strenge Haftungsregeln aus. Ein Unternehmen, das negative Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt verursacht oder dazu beigetragen hat, soll zu „finanzieller oder nicht finanzieller“ Entschädigung verpflichtet sein. Auch der Fokus auf den Umweltschutz ist im deutschen Gesetzesentwurf in diesem Ausmaß nicht enthalten.

Für die Annahme der gesamten Entschließung am Mittwochabend wurde eine breite Mehrheit erwartet. Der eigentliche EU-Gesetzgebungsprozess beginnt dann erst, wenn die Kommission tatsächlich ihren Vorschlag vorlegt und wird voraussichtlich auch noch einige Zeit dauern. Das deutsche Gesetz wird voraussichtlich vorher in Kraft treten. Die Bundesregierung müsste gegebenenfalls nationale Regeln später an EU-Recht anpassen.

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