Geht es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), werden die Rechtsmittel mehrerer Fährunternehmen gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zum Finanzierungsmodell der Fehmarnbelttunnel-Hinterlandanbindung zurückgewiesen. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie Stena Line Scandinavia wollen den Teil des Urteils aufheben lassen, mit dem ihre Klagen zurückgewiesen wurden. Sie klagten gegen staatliche Beihilfen Dänemarks zu Planung, Bau und Betrieb des Tunnels zwischen Deutschland und Dänemark und dessen Anbindung. (Az. C-174/19 P und C-175/19 P)
Damit waren die dänischen öffentlichen Unternehmen A/S Femern und A/S Femern Landanlæg beauftragt worden. Dänemark will sie unter anderem mit Krediten unterstützen, was die EU-Kommission 2015 genehmigte.
Gegen diese Genehmigung klagten die Fährunternehmen vor dem Gericht der EU (EuG). Im Dezember 2018 gab dieses den Klagen teilweise statt – nämlich soweit es die Finanzierung des Tunnels selbst betraf. Zurückgewiesen wurde die Klage zur Hinterlandanbindung.
Das wiederum fechten die Fährunternehmen vor dem EuGH an. Sie argumentieren mit Rechtsfehlern des EuG. Generalanwalt Giovanni Pitruzzella folgte dieser Argumentation am Donnerstag aber nicht. Er schlug dem EuGH vor, die Rechtsmittel zurückzuweisen. Die europäischen Richter sind in ihrem Urteil nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, folgen ihm aber oft.