Fraktionsspitze setzt Unionsabgeordneten Frist zu Erklärung über Maskengeschäfte

CDU - Bild: CDU/Tobias Koch
CDU - Bild: CDU/Tobias Koch

In der Maskenaffäre hat die Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Abgeordneten eine Frist bis Freitagabend gesetzt: Bis 18.00 Uhr müssen sämtliche Unionsabgeordnete gegenüber der Fraktionsführung erklären, ob sie finanziellen Gewinn aus Geschäften mit Bezug zur Corona-Pandemie gezogen haben. Dies geht aus einem auf Mittwoch datierten Schreiben von Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt an die Abgeordneten hervor, das AFP vorliegt.

Mit der Fristsetzung wollen Brinkhaus und Dobrindt noch vor den wichtigen Landtagswahlen am Sonntag eine Klärung über den Umfang umstrittener Geschäftstätigkeiten von Abgeordneten herbeiführen. In den Spitzen von CDU und CSU herrscht große Sorge darüber, dass die so genannte Maskenaffäre der Union massiven Schaden zufügen könnte.

Wegen der „Vorgänge um die mittlerweile ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein und Nikolas Löbel sehen wir unsere Fraktion in der Verantwortung, solche Sachverhalte vollkommen transparent darzustellen und aufzuklären“, heißt es in dem Brief. Nüßlein und Löbel sollen für Vermittlungstätigkeiten bei Schutzmasken-Geschäften jeweils sechsstellige Provisionen eingestrichen haben.

In ihrem Schreiben bitten Brinkhaus und Dobrindt um Verständnis für ihr Vorgehen. „Das Fehlverhalten Einzelner darf nicht eine ganze Fraktion in schlechtes Licht rücken“, schreiben sie. Die Abgeordneten des Bundestags stünden „in der besonderen Verantwortung für das Gemeinwohl“. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dürften die Abgeordneten „keine persönlichen und/oder finanziellen Vorteile“ erzielen.

In dem Brief an die Abgeordneten machen Brinkhaus und Dobrindt detaillierte Angaben zu der erwarteten schriftlichen Erklärung jedes Abgeordneten. Die Fraktionsmitglieder müssten bis Fristende „eine Erklärung darüber abgeben, dass keine solche Vorteile im Rahmen der Covid-19-Pandemie erzielt wurden“.

Diese Erklärung müsse sich auf die Jahre 2020 und 2021 beziehen und alle Geschäfte berücksichtigen, die entweder „direkt oder über Gesellschaften“ getätigt wurden, heißt es in dem Schreiben weiter. 

Zu berücksichtigen seien dabei im Einzelnen etwaige finanzielle Vorteile „aus dem Kauf oder Verkauf von Medizinprodukten wie etwa Schutzausstattung, Test- und Impfbedarf, aus dem Vermitteln von Kontakten, aus der Weiterleitung von Angeboten oder Anfragen oder aus der Unterstützung oder Beratung Dritter bei solchen Tätigkeiten“.

Der geschäftsführende Fraktionsvorstand habe dieses Vorgehen am Montag „einvernehmlich beschlossen“, schreiben Brinkhaus und Dobrindt an die Abgeordneten. Wenn einzelne Abgeordnete die angeforderte Erklärung nicht abgeben könnten, müssten sie sich dazu gegenüber der Fraktionsspitze erklären.

Wie groß die Sorge in der Fraktionsführung über die Affäre ist, machte Unionsvizefraktionschefin Gitta Connemann (CDU) deutlich: „Wir befinden uns in der schwersten Krise seit der Spendenaffäre“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Mittwoch. „Nur wenn wir mit aller Konsequenz und Härte reagieren, werden wir wieder Vertrauen zurückgewinnen können.“ 

Die Affäre um eine schwarze Kasse hatte die CDU in den Jahren 1999 und 2000 in eine tiefe Krise gestürzt und zum Bruch mit dem langjährigen Parteichef Helmut Kohl geführt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte im ZDF, grundsätzlich sei es „völlig in Ordnung“, wenn Abgeordnete Angebote zum Maskenkauf prüften und weiterleiteten. „Was gar nicht geht – aber das war nach unseren Unterlagen nicht erkennbar – wenn dann damit persönlich sich bereichert wird.“

Als Konsequenz aus der Maskenaffäre luden die Grünen-Politiker Britta Haßelmann und Michael Kellner die CDU, CSU, SPD, FDP und Linke zu Gesprächen über schärfere Lobby-Regeln ein. „Es muss jetzt darum gehen, verlorenes Vertrauen in die demokratischen Institutionen wiederherzustellen“, schrieben sie in einem Brief, der AFP vorliegt. 

Unter anderem schlugen Haßelmann und Kellner die Einführung eines so genannten „legislativen Fußabdrucks“ vor, aus dem öffentlich hervorgeht, wenn Interessenvertreter bei der Formulierung von Gesetzentwürfen beteiligt sind. Zudem forderten sie schärfere Regeln für Parteispenden.

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