Für die Beobachtung einer Partei gibt es hohe Hürden

Symbolbild: Spionage
Symbolbild: Spionage

Der Verfassungsschutz stuft die AfD nach Angaben aus Parlamentskreisen als extremistischen Verdachtsfall ein. Dagegen hatte sich die Partei lange gewehrt und will dies auch weiter tun, schließlich hat ein solcher Schritt weitreichende Folgen für sie.

In welcher Weise hat sich der Verfassungsschutz bisher mit der AfD befasst?

Die Gesamtpartei wurde Anfang 2019 als Prüffall eingestuft. Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber „tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung werden im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt. Vielmehr werden die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet.

Was bringt die Einstufung als Verdachtsfall mit sich?

Bewertet der Verfassungsschutz eine Partei als erwiesen extremistisch, wird sie für den Inlandsgeheimdienst zum Verdachtsfall. Das bedeutet, dass ihre Mitglieder observiert und abgehört werden können, außerdem darf der Verfassungsschutz V-Leute in ihren Reihen einsetzen.

Ganz neu ist eine solche Einstufung bei der AfD nicht: Die AfD-Teilorganisationen „Flügel“ und „Junge Alternative“ hatte das Bundesamt seit Anfang 2019 als Verdachtsfall geführt. Der inzwischen formal aufgelöste „Flügel“ wurde im März vergangenen Jahres zum Beobachtungsobjekt. 

Welche Ausnahmen gibt es jetzt?

Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verzichtet vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament. Dasselbe gilt für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es für die Beobachtung von Politikern hohe Hürden gibt.

Was bedeutet eine Beobachtung für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst?

Angehörige des öffentlichen Dienstes müssen einen Eid auf die Verfassung ablegen und verpflichten sich damit, das Grundgesetz zu schützen. Mitglieder eines Beobachtungsobjektes würden wohl Probleme mit ihrer Dienststelle bekommen, hatte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang in der Vergangenheit betont. Ob sie aus dem Dienst entlassen werden, müsste dann aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte bereits, der Polizeidienst und ein Engagement bei AfD passten nicht zusammen. Auch der Beamtenbund betont, die Staatsdiener müssen sich klar von Extremisten distanzieren.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44940 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt