Für Störungen im Bundestag kann künftig Ordnungsgeld verhängt werden

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Störungen im Bundestag können künftig ein Ordnungsgeld für Abgeordnete nach sich ziehen. Das Plenum beschloss am Donnerstagabend, dass bei „einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung“ zunächst 1000 Euro und im Wiederholungsfall 2000 Euro fällig werden können. Solche Ordnungsgelder werden vom Bundestagspräsidenten verhängt.

Hintergrund der Änderung des Abgeordnetengesetzes sind die Störaktionen von Gästen mehrerer AfD-Abgeordneter im vergangenen November. Während der Debatte und Abstimmung über das geänderte Infektionsschutzgesetz waren mehrere Abgeordnete auf den Gängen des Bundestags von Gegnern der Corona-Maßnahmen bedrängt und gefilmt worden.

„Im Zuge der Aufarbeitung der Vorgänge in den zuständigen Gremien“ habe es sich erwiesen, „dass auch gegenüber Mitgliedern des Bundestages wirksame Sanktionen zur Durchsetzung der Hausordnung mittlerweile erforderlich sind“, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung. 

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