Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat AfD-Mitglieder zum Verlassen der Gewerkschaft aufgefordert. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der AfD und der GdP sei „nach Auffassung des GdP-Bundesvorstandes nicht miteinander vereinbar“, teilte die GdP am Freitag nach einem entsprechenden Vorstandsbeschluss mit. Wer sich mit einer Parteimitgliedschaft zur AfD bekenne, die Partei unterstütze oder mit ihr sympathisiere, werde aufgefordert, „die gewerkschaftliche Solidargemeinschaft zu verlassen“.
AfD-Mitglieder seien in der GdP nicht willkommen. Die Partei erteile „unserem Zusammenleben seit Jahren eine Kampfansage“, hieß es in der Erklärung der Gewerkschaft weiter. „Die AfD will mit Provokationen und Inszenierungen medienwirksam auffallen, ist gewerkschaftsfeindlich eingestellt und entzieht sich der solidarischen Basis unserer Gesellschaft“, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff. „Als GdP mit langer demokratischer Tradition stellen wir uns dem Ansinnen der AfD entschieden entgegen.“
Immer öfter trete das wahre Antlitz der AfD zu Tage, sagte der Gewerkschafter. So hätten hochrangige AfD-Vertreter inmitten der Corona-Krise an den sogenannten Querdenken-Demonstrationen teilgenommen „und dabei offen den Schulterschluss mit Rechtsextremen, Antisemiten, Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern gesucht“. Diesen Eindruck stützten nachrichtendienstliche Erkenntnisse. Viele Anhänger des formal aufgelösten rechtsextremen „Flügels“ nähmen weiterhin eine tragende Rolle in der Partei ein.
Die GdP ist nach eigenen Angaben mit bundesweit rund 197.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands.
Die AfD reagierte empört. Der stellvertretende innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Martin Hess, nannte den kurz vor den Landtagswahlen gefassten GdP-Beschluss einen „manipulativem Eingriff“. Er warf der Gewerkschaft vor, sie agiere „als verlängerter Arm der Grünen und der SPD“.
gilt das dann auch für die Antifanten? dieses Unvereinbarkeit dingens? und Gefahr für die Grundordnung?