Kanzleramt strebt Fortsetzung des Lockdown bis April an

Lockdown - Bild: ako via Twenty20
Lockdown - Bild: ako via Twenty20

Das Bundeskanzleramt strebt eine Fortsetzung des derzeitigen Corona-Lockdown bis in den April hinein an. Dies geht aus dem Entwurf für eine Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Spitzenberatungen am Montag hervor, der AFP am Sonntag vorlag. Ein exaktes Datum für das Ende der Maßnahmen ist darin aber noch nicht enthalten. Der Entwurf muss noch mit den Ländern abgestimmt werden; am Montag wollen dann Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten Beschlüsse zur weiteren Corona-Politik fassen.

Generelle neue Öffnungsschritte sieht der Entwurf nicht vor – er verweist vielmehr auf das „wiederum starke Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik“. Allerdings solle es Ländern und Regionen ermöglicht werden, „zeitlich befristete Modellprojekte“ zu starten, um „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen“. 

Dabei sollten sie die „Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes“ untersuchen. „Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, heißt es in der Vorlage.

In dem Entwurf wird zudem erwogen, den Bürgerinnen und Bürgern Ferienreisen nach dem Prinzip des „kontaktarmen Urlaubs“ im jeweils eigenen Bundesland zu ermöglichen. Voraussetzung seien die „Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strenge Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes“. 

Dieser Passus in dem Entwurf ist in eckige Klammern gesetzt – dies deutet darauf hin, dass hier noch Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern besteht.

Das Kanzleramt schlägt in der Vorlage zudem ein „Sonderprogramm des Bundes“ für den Tourismus und verwandte Bereiche vor, das über die bisherigen Hilfsprogramme hinausreichen soll. Dieses Sonderprogramm könnte dann gestartet werden, wenn „die epidemiologische Lage eine wirtschaftlich relevante Öffnung zu Ostern nicht möglich machen“ sollte, wie es in der Vorlage heißt.

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