Kein Schadenersatz wegen Thermofenster bei Autokauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Ein Volkswagen-Käufer, der sein Auto nach Bekanntwerden des Dieselskandals erworben hat, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen eines sogenannten Thermofensters. VW habe sich hier nicht sittenwidrig verhalten, teilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer ersten Entscheidung zu einem solchen Fall mit. Er wies die Beschwerde zurück, mit der der Kläger eine Zulassung der Revision erreichen wollte. (Az. VI ZR 889/20)

Der Kläger kaufte im September 2016 einen gebrauchten VW Tiguan mit Dieselmotor. Ein Jahr zuvor hatte VW öffentlich gemacht, dass es bei Dieselautos eine illegale Abschalteinrichtung nutzte. Sie bewirkte, dass die Abgasreinigung nur im Laborbetrieb korrekt funktioniert, die Stickoxid-Grenzwerte beim normalen Fahren auf der Straße aber überschritten wurden. Auch der Tiguan des Klägers war davon betroffen.

Das Kraftfahrtbundesamt verpflichtete VW zu Maßnahmen, um die Vorschriftsmäßigkeit solcher Autos wiederherzustellen. Der Konzern spielte dazu ein Software-Update auf. Auch das Auto des Klägers bekam das Update. Er bemängelt aber, dass damit eine neue, unzulässige Abschaltvorrichtung implementiert worden sei: ein Thermofenster, das die Rückführung der Abgase bei kühlen und sehr heißen Temperaturen reduziert. Das Update habe negative Auswirkungen auf Kraftstoffverbrauch und Verschleiß.

Vor dem Landgericht Kaiserslautern klagte er erfolglos auf Rückzahlung des Kaufpreises. Auch das Oberlandesgericht Zweibrücken wies seine Berufung zurück; es ließ auch keine Revision zu. Daraufhin wandte sich der Kläger an den BGH, um doch noch die Zulassung der Revision zu erreichen.

Der BGH prüfte das Urteil und lehnte den Wunsch des Klägers nun ab. Das Berufungsgericht habe einen Anspruch auf Schadenersatz zu Recht verneint, hieß es. VW habe sein Verhalten seit dem Dieselskandal geändert, und der Vorwurf der Sittenwidrigkeit sei nicht mehr gerechtfertigt. 

Selbst wenn ein Thermofenster tatsächlich eine unzulässige Abschalteinrichtung wäre, so wäre deren Implementierung doch nicht mit der Verwendung der ersten Prüfstandssoftware zu vergleichen. Der Einsatz eines Thermofensters sei „nicht von vornherein durch Arglist geprägt“, teilte das Gericht mit.

VW begrüßte die Entscheidung. Sie habe Auswirkung auf tausende anhängiger Verfahren, teilte der Autobauer mit. VW gehe davon aus, dass diese nun zügig beendet werden könnten. 

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