Keine Beschwerde von Verfassungsschutz gegen Kölner AfD-Hängebeschluss eingegangen

Justiz (über cozmo news)
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Gegen eine vorläufige Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD nicht als Verdachtsfall einstufen oder so behandeln darf, hat der Geheimdienst keine Beschwerde eingelegt. Bis zur Frist am Freitagabend sei beim Gericht keine Beschwerde eingegangen, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Mit dem sogenannten Hängebeschluss hatte das Gericht einem Antrag der AfD stattgegeben.

Mit einer Beschwerde gegen die Zwischenregelung hätte der Verfassungsschutz ein Beschwerdeverfahren erreichen können, über das das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden hätte. Die vorläufige Zwischenregelung vom 5. März gilt nun, bis das Gericht über den Eilantrag der Partei entscheidet.

Die AfD hatte bereits Ende Januar einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit dem dem BfV untersagt werden sollte, die AfD als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und zu behandeln. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb, argumentierte die Partei.

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