Kelber: Datenschutz leidet unter schnellen Gesetzesverfahren in der Pandemie

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Aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber leidet der Datenschutz unter den oft schnellen Gesetzgebungsverfahren in der Corona-Pandemie. Neue Gesetzesvorhaben seien spätestens seit dem vergangenen Frühjahr „mit hoher Schlagzahl und oft unnötig kurzer Frist“ gekommen, sagte Kelber bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für das Jahr 2020 am Donnerstag in Berlin.

Kelber wies Behauptungen zurück, der Datenschutz sei als einziges Grundrecht in der Pandemie nicht angetastet worden. Vielmehr stellten ausgeweitete Meldepflichten und Vorgaben für Verkehrsunternehmen und den Veranstaltungssektor „oft erhebliche Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ dar.

Die Tragweite von Gesetzesänderungen etwa bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes müsste eigentlich besondere Sorgfalt erfordern, mahnte Kelber. Allerdings legten vor allem das Bundesgesundheitsministerium, aber auch andere Ministerien zunehmend geplante Gesetze und Projekte mit sehr kurzen Fristen vor. Eine umfassende Prüfung werde damit „unmöglich“ gemacht.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte wies einmal mehr Vorwürfe zurück, Datenschutzbedenken würden eine bessere Nachverfolgung von Corona-Infektionen per App verhindern. „Am Datenschutz ist bisher noch keine Erweiterung der Corona-Warnapp gescheitert.“ Die App sei anderen Lösungen überlegen, wenn es um Geschwindigkeit gehe. Aber die Nutzung solcher Apps müsste sich in der Bevölkerung weiter verbreiten, forderte Kelber. „Wenn die Hälfte der Leute eine solche App hat, ist damit erst ein Fünftel der Begegnungen abgedeckt.“

Dem Bundesdatenschutzbeauftragten wurden im vergangenen Jahr insgesamt 10.024 Datenschutzverstöße gemeldet. Das waren weniger als im Vorjahr. Besonders viele Meldungen gingen von Finanzämtern, Jobcentern und Telekommunikationsunternehmen ein. Einen erheblichen Anstieg gab es bei der förmlichen Begleitung von Rechtsetzungsvorhaben, was teilweise auf die Gesetzgebung während der Pandemie zurückzuführen war. Wurden die Datenschützer 2019 noch in 273 Gesetzesvorhaben um Stellungnahmen und Beratungen gebeten, waren es im vergangenen Jahr 423 

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