Die große Koalition hat sich nach langem Ringen auf die Einführung eines Lobbyregisters geeinigt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich künftig in ein Register eintragen, das beim Bundestag geführt wird und öffentlich einsehbar sein soll. Dies erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Dienstagabend aus Koalitionskreisen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Zuerst hatte das ARD-Hauptstadtstudio über die Koalitionseinigung berichtet.
Die gesetzliche Registrierungspflicht soll für die Interessenvertretung gegenüber Abgeordneten, Fraktionen und der Bundesregierung gelten, verlautete aus der Koalition. Professionelle Interessenvertreter müssten sich künftig dann vor Kontaktaufnahme in dem Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftragsgeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen.
Der Gesetzesentwurf werde „zeitnah im Deutschen Bundestag verabschiedet“, hieß es aus der Koalition gegenüber AFP. Die Koalition wolle damit „deutlich mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entstehung politischer Vorhaben“ schaffen.
SPD und Union hatten zuvor lange über die Einzelheiten des Entwurfs gestritten. Strittig war insbesondere die Forderung der SPD nach einer Einbeziehung auch von Lobbyarbeit bei Gesetzesvorlagen der Bundesregierung, nicht nur von Lobbyarbeit gegenüber dem Parlament. Die SPD hatte der Union vorgeworfen, diese als „exekutiven Fußabdruck“ bezeichnete Regelung zu blockieren. Die Union hatte diese Vorwürfe allerdings zurückgewiesen.
Über die Einführung eines Lobbyregisters wird schon lange diskutiert. Im Sommer 2020 trug die öffentliche Empörung über den Fall Amthor dazu bei, dass die Union dem Vorhaben nach langem Zögern im Grundsatz zustimmte. Die Details blieben aber bis zur Einigung am Dienstagabend strittig.