KSK-Soldat in Leipzig zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Rund zehn Monate nach dem Fund von Waffen und Sprengstoff auf dem Privatgrundstück eines KSK-Soldaten in Sachsen ist der Mann zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 46-Jährigen am Freitag wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Waffengesetz und  Sprengstoffgesetz schuldig. Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Enthüllungen über Vorfälle in der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK).

Bei der Durchsuchung auf dem Grundstück des Angeklagten waren im vergangenen Mai im nordsächsischen Collm unter anderem ein Sturmgewehr AK-47, zwei Kilogramm Sprengstoff, rund 5000 Stück Gewehr- und Pistolenmunition, Messer, eine Schreck- und Luftdruckwaffe, ein Schalldämpfer sowie weitere Waffenteile gefunden worden. Auch diverse NS-Devotionalien wurden entdeckt. Zuvor hatte es einen entsprechenden Hinweis des Militärischen Abschirmdiensts gegeben.

„Sie haben damals gedacht, sie stünden über dem Gesetz“, sagte der Vorsitzende Richter Jens Kaden in seiner Urteilsbegründung. „Sie hätten erhebliches Unheil anrichten können, und Sie haben ihre dienstliche Stellung ausgenutzt.“ Es gab dem Gericht zufolge aber keine Hinweise, dass der Angeklagte mit den Waffen oder dem Sprengstoff Konkretes plante.

Das Gericht sieht auch keine Anhaltspunkte für ein rechtsextremes Netzwerk. Bei dem Angeklagten seien zwar rechtsextreme Devotionalien wie T-Shirts der einschlägig bekannten Marke Thor Steinar gefunden worden. Er müsse deshalb aber „nicht zum rechtsextremen Gefährder abgestempelt werden“. 

Mit dem Urteil blieb das Landgericht unter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, die zweieinhalb Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigung, die auf maximal zehn Monate Haft plädiert hatte, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden.

Der suspendierte KSK-Soldat, der der inzwischen vom Bundesverteidigungsministerium aufgelösten zweiten Kompanie angehörte, hatte zum Prozessauftakt im Januar eingeräumt, ein Waffenlager angelegt zu haben. Philipp S. begründete dies unter anderem damit, dass er die Waffen und die Munition zur Ausbildung der Soldaten benötigt habe, weil es bei der Bundeswehr oft Engpässe bei der Ausrüstung gegeben habe. Das Sturmgewehr wollte er nach eigenen Angaben zur Dekoration verwenden.

S. ging nach eigener Aussage davon aus, dass das Material nicht mehr funktionstüchtig und „ungefährlich“ war. Ein Experte stufte das Material im Prozess allerdings als weitgehend einsatzfähig ein.

Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Aussagen von S. als teils „irrational“. Dieser habe die Kisten mit Munition und Waffenteilen „über mehrere hundert Kilometer“ von der Kaserne in Calw auf sein Gartengrundstück in Nordsachsen geschafft, um sie dort zu vergraben.

Kaden verwies darauf, dass das KSK sich als besondere Truppe sehe, die für sich in Anspruch nehme, bestens ausgerüstet zu sein, im Verborgenen zu wirken und dorthin geschickt zu werden, wo sich keiner mehr hintraue. Es gebe einen „Vertrauensvorschuss“ gegenüber dem KSK, es stehe aber ebenso wenig über dem Gesetz.

S. war nach der Razzia im Mai in Untersuchungshaft genommen genommen worden. Ende November kam er zunächst gegen Auflagen wieder auf freien Fuß. Der Haftbefehl wurde nach dem Urteil außer Vollzug gesetzt.

Der Prozess hat auch über Sachsen hinaus Brisanz. Die Elitetruppe KSK war im vergangenen Jahr durch mehrere Enthüllungen über rechtsextreme Vorfälle erschüttert worden. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ordnete daraufhin eine grundlegende Reform der Einheit an.

Die zweite Kompanie des KSK wurde aufgelöst, weil sich dort Verdachtsfälle gehäuft hatten. Auch fehlten Erkenntnisse über den Verbleib weiterer zehntausender Schuss Munition und dutzender Kilogramm Sprengstoff. Zuletzt sorgte die Affäre um den KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr und die von ihm angeordnete Munitionsamnestie für Schlagzeilen. 

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