Nach Gruppenvergewaltigung in Freiburg fünf Urteile rechtskräftig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Zweieinhalb Jahre nach der Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Freiburg sind die Urteile gegen fünf der insgesamt elf Angeklagten rechtskräftig. Zwei der Angeklagten stehen demnächst außerdem wegen anderer Vorwürfe vor Gericht, teilte das Landgericht Freiburg am Mittwoch mit. Das Gericht hatte es im Juli vergangenen Jahres als erwiesen angesehen, dass zehn Männer auf unterschiedliche Weise an der Vergewaltigung der Frau im Herbst 2018 beteiligt waren.

Sie wurden zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Acht der Verurteilten legten zunächst Revision ein. Zwei von ihnen nahmen die Revision nun zurück, nachdem das schriftliche Urteil vorgelegt worden war. Einer hatte sich schon zuvor dazu entschlossen.

Über die noch bestehenden Revisionen habe der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe noch nicht entschieden, teilte das Landgericht mit. Die Tat hatte sich im Oktober 2018 in der Nähe einer Diskothek ereignet. Sie sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil nur einer der Angeklagten einen deutschen Pass hatte.

Gegen zwei der Angeklagten wird in Freiburg ab Donnerstag kommender Woche wegen weiterer Vorwürfe – unter anderem des Vorwurfs einer weiteren Vergewaltigung – verhandelt. Es handelt sich um den damaligen Hauptangeklagten und seinen Freund, die im Urteil von 2020 die längsten Haftstrafen bekommen hatten. Einer wurde zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, der andere zu vier Jahren und drei Monaten.

Beide sitzen in Untersuchungshaft. Die Urteile gegen sie sind noch nicht rechtskräftig, weil der BGH noch nicht über ihre Revisionen entschied, wie das Landgericht mitteilte. Die beiden sollen zusammen mit einem dritten Angeklagten, der nicht an der Tat von 2018 beteiligt war, bereits im September 2017 eine andere Frau vergewaltigt haben.

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