Nächtliche Ausgangssperre in niedersächsischen Kommunen ab Inzidenzwert von 150

Stephan Weil - Bild: Niedersächsische Staatskanzlei/Holger Hollemann
Stephan Weil - Bild: Niedersächsische Staatskanzlei/Holger Hollemann

In Niedersachsen müssen Kommunen mit einem Inzidenzwert von mehr als 150 ab sofort nächtliche Ausgangssperren verhängen. Das geht aus einer am Montag in Kraft getretenen neuen Corona-Verordnung der Landesregierung in Hannover hervor. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich das Infektionsgeschehen nicht mehr hinreichend eingrenzen lässt und eine unkontrollierte Ausbreitung droht.

Laut Verordnung können Städte und Gemeinden mit einer Inzidenz zwischen 100 und 150 Ausgangssperren zudem bereits nach eigenem Ermessen einsetzen. Diese gelten dann zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr. Bei sogenannten triftigen Gründen gelten jedoch Ausnahmen. Dazu zählt etwa der Weg zur Arbeit oder zum Arzt.

Zusätzlich verhängte die Landesregierung über die Ostertage ein sogenanntes Ansammlungsverbot, wonach tagsüber jegliche Form von Gruppenbildung im Freien oder in geschlossenen Räumen verboten ist. Dies gilt auch bei Wahrung des Abstandsgebots sowie für unorganisierte Zusammentreffen. Ausdrücklich ausgenommen sind allerdings Warteschlangen vor Geschäften und Gottesdienste.

Diese Regel greift von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag. „Wir müssen jetzt sehr rasch und konsequent alles uns mögliche dafür tun, um die dritte Welle zu brechen oder zumindest abzuflachen“, erklärte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).

Landeswirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) bekräftigte zugleich den Willen, nach Ostern in ausgewählten Kommunen mit Modellprojekten für Öffnungsschritte im Zusammenhang mit Tests zu beginnen. Deutschland müsse mit der Pandemie „leben lernen“, sagte Althusmann am Montag im Norddeutschen Rundfunk.

„Das heißt, wir müssen Wege aus der Corona-Pandemie heraus finden, und dazu gehört das vorsichtige Herantasten.“ Voraussetzung für solche Pilotvorhaben seien aber vernünftige Konzepte beim Testen und bei der Kontaktnachverfolgung. Das Land halte Beschlüsse ein.

Laut neuer Corona-Verordnung werden derartige Modellprojekte auf zunächst drei Wochen begrenzt, bewerben können sich nur Kommunen mit einer Inzidenz von unter 200. Insgesamt plant die Regierung erste Modellversuche in rund 25 Städten und Gemeinden. Teilnehmen können etwa Museen, Theater, Fitnessstudios, Einzelhändler oder gastronomische Außenbereiche. „Die Ergebnisse werden sehr wichtig sein für unser weiteres Vorgehen“, erklärte Regierungschef Weil.

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