Bund und Länder entscheiden am Mittwoch mal wieder, wie es in der Corona-Krise weitergeht. Die Lage ist heikel: Nach vielen Wochen des Lockdowns wird der Ruf nach Lockerungen immer lauter – zugleich steigt die Zahl der Neuinfektionen nach einer längeren Talfahrt wieder an. Die Beschlussvorlage einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, gibt Hinweise, wie es nun weitergehen könnte.
DIE NÄCHSTEN ÖFFNUNGSSCHRITTE
In ihrer Besprechung am 10. Februar hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vereinbart, dass weitere Lockerungen erst vorgenommen werden können, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz „stabil'“ unter 35 liegt. Davon sind bisher alle Länder weit entfernt – und nun wird der Wert laut der Beschlussvorlage teilweise kassiert: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen schon in Kürze bundesweit einheitlich öffnen können. Bisher gibt es hier einen Flickenteppich.
Für den nächsten Schritt soll allerdings wieder die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gelten: Wird der Wert stabil unterschritten, können Einzelhandel, Museen, Zoos und Außensportstätten unter Auflagen wieder öffnen. Wenn sich danach die Inzidenz in einer Region 14 Tage lang nicht verschlechtert, soll die Öffnung der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos folgen.
Schon ab Montag sollen die privaten Kontaktbeschränkungen gelockert werden: Nach den ersten Plänen dürfen sich dann bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Zugleich soll die Homeoffice-Pflicht bis Ende April verlängert werden. Die Verpflichtung der Arbeitgeber, den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen, gilt aktuell bis zum 15. März.
Unklar ist noch, wie es mit Schulen und Kitas weitergeht. Abgesehen von Grundschul- und Abschlussklassen ist der Präsenzunterricht weiter ausgesetzt. Auch die Kitas sind vielerorts noch im Notbetrieb, so dass viele Kinder seit Mitte Dezember Zuhause betreut werden müssen. In der Beschlussvorlage wird hierzu keine Aussage getroffen.
Laut dem Papier soll es für alle bevorstehenden Öffnungsschritte eine „Notbremse“ geben: Wenn eine bestimmte Inzidenz in einer Region überschritten wird, werden die Lockerungen wieder gestrichen. Der genaue Schwellenwert ist noch unklar.
SCHNELLTESTS UND SELBSTTESTS
Spätestens ab Anfang April sollen sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Erzieherinnen regelmäßig testen lassen können. Auch Unternehmen müssen den Plänen zufolge ihren Beschäftigten regelmäßige Tests anbieten. Darüber hinaus sollen sich alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal die Woche kostenlos testen lassen können, etwa in Testzentren der Kommunen. Für die Getesteten sollen all diese Schnelltests kostenlos sein.
Seit vergangenem Mittwoch sind auch Corona-Selbsttests für den Hausgebrauch in Deutschland zugelassen. Hier hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ursprünglich eine Abgabe gegen Kostenbeteiligung von einem Euro angekündigt. Ob es so kommt, ist ungewiss.
IMPFKAMPAGNE
In Deutschland soll so schnell es geht gegen das Coronavirus geimpft werden – da sind sich alle einig. Doch die Kampagne läuft weiterhin langsamer, als es mit den verfügbaren Impfdosen möglich wäre. Insbesondere das Produkt von Astrazeneca, das nur für Menschen unter 65 empfohlen wird, blieb zuletzt oft ungenutzt. Mehrere Landesregierungen fordern, den Impfstoff für alle Interessierten freizugeben, was die Bundesregierung aber ablehnt.
Ein weiterer Streitpunkt war zuletzt die Frage, ab wann auch in Arztpraxen geimpft werden soll. In der Beschlussvorlage heißt es, „ausgewählte“ Praxen könnten ab kommender Woche mit Impfungen beauftragt werden. Im April sollen dann „die haus- und fachärztlichen Praxen, die in der Regelversorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden“.