OLG Karlsruhe ordnet Freilassung von 84-Jährigem nach 58 Jahren Haft an

Symbolbild: Gefängnis
Symbolbild: Gefängnis

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nach 58 Jahren Gefängnis die Entlassung eines 84-jährigen Häftlings angeordnet. Der Mann war 1963 wegen zweifachen Mordes sowie Autostraßenraubs zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden und gilt als der am längsten einsitzende Straftäter Deutschlands.

Die Gerichte hatten bisher die Aussetzung der weiteren Haftstrafe zur Bewährung abgelehnt. Zuletzt hatte das Landgericht Karlsruhe im Mai 2020 einen entsprechenden Antrag abgewiesen. Dagegen hatte die Verteidigerin des Häftlings Beschwerde eingelegt, der das Oberlandesgericht jetzt folgte.  

Das Gericht ordnete vollzugsöffnende Maßnahmen an, damit die Freilassung des 84-Jährigen zu einem „bestimmten zukünftigen Zeitpunkt“ möglich ist. 

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