Pflegedienstleiterin klagt in Bayern erfolgreich gegen Testpflicht

Corona-Schnelltest - Bild: natabene via Twenty20
Corona-Schnelltest - Bild: natabene via Twenty20

In Bayern hat eine Pflegedienstleiterin erfolgreich gegen die Beobachtung durch die Behörden und die damit verbundene Pflicht zu mindestens drei Coronatests pro Woche geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, mit der Beobachtung könnten für das Personal im Einzelfall weitreichende Grundrechtseingriffe verbunden sein. Dies könnten insbesondere etwa Untersuchungspflichten sein.

Der zuständige Senat setzte deshalb die Regelung in Bayern mit Wirkung zum Donnerstag vorläufig außer Vollzug. Zur Begründung erklärten die Richter, eine behördliche Beobachtung setze nach dem Infektionsschutzgesetz den Verdacht voraus, dass sich der Betroffene mit dem Coronavirus angesteckt habe. Ein solcher Verdacht bestehe bei den Beschäftigten von Pflege- und Altenheimen aber nicht ohne Weiteres.

Die in Unterfranken in einem Seniorenzentrum tätige Klägerin ist selbst bereits gegen das Coronavirus geimpft. Nach der bayerischen Verordnung müssen sich die Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen bisher mindestens dreimal pro Woche testen lassen.

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